

{"id":32255,"date":"2021-07-27T18:50:45","date_gmt":"2021-07-27T16:50:45","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/?p=30968"},"modified":"2022-03-22T15:25:19","modified_gmt":"2022-03-22T14:25:19","slug":"recht-im-e-learning-dsgvo-und-urhg-in-der-digitalen-lehrveranstaltung-mit-steffen-uphues","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/recht-im-e-learning-dsgvo-und-urhg-in-der-digitalen-lehrveranstaltung-mit-steffen-uphues\/","title":{"rendered":"\u201eRecht im E-Learning \u2013 DSGVO und UrhG in der digitalen Lehrveranstaltung\u201c mit Steffen Uphues"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; admin_label=&#8220;section&#8220; _builder_version=&#8220;4.10.8&#8243; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding=&#8220;0px|||||&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;][et_pb_row admin_label=&#8220;row&#8220; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;3.25&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text admin_label=&#8220;Text&#8220; _builder_version=&#8220;4.10.8&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2 class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/online-event-lehre-digital-medial-planen-durchfuehren\/\" rel=\"bookmark\">Online Event \u2013 Lehre: digital, medial, planen, durchf\u00fchren<\/a><\/h2>\n<p>Am 24. Juni 2021 fand der Vortrag<\/p>\n<h2>\u201eRecht im E-Learning \u2013 DSGVO und UrhG in der digitalen Lehrveranstaltung\u201c<\/h2>\n<p>von Steffen Uphues statt.<br \/>Herr Uphues ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der WWU M\u00fcnster und dort am Institut f\u00fcr Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Hoeren besch\u00e4ftigt. Als Mitglied der Forschungsstelle Recht im DFN-Verein ber\u00e4t er deutschlandweit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu rechtlichen Fragestellungen, vornehmlich im Bereich Datenschutz- und Urheberrecht.<br \/>Vieles auf diesen Gebieten ist rechtlich noch nicht entschieden, aber im Zuge der Corona-Pandemie erhielt der DFN-Verein besonders viele Anfragen zur digitalen Lehre und ist tief in alle Themen eingetaucht. Daher freuen wir uns, dass wir Herrn Uphues gewinnen konnten, um an der HWR Berlin zu den Grundlagen vom Datenschutzrecht und Urheberrecht in den digitalen Veranstaltungen zu sprechen.<br \/><iframe loading=\"lazy\" class=\"iframeLoaded\" src=\"https:\/\/media.hwr-berlin.de\/media\/embed?key=39a85c2d51462d2382d733491e15b388&amp;width=720&amp;height=405&amp;autoplay=false&amp;autolightsoff=false&amp;loop=false&amp;chapters=false&amp;related=false&amp;responsive=false&amp;t=0\" width=\"720\" height=\"405\" frameborder=\"0\" scrolling=\"no\" allowfullscreen=\"allowfullscreen\" data-src=\"\"><\/iframe><\/p>\n<h2>Datenschutzrecht<\/h2>\n<p>Im ersten Teil des Vortrags war die Rede vom Datenschutzrecht. Herr Uphues erkl\u00e4rte, wie der Begriff \u201epersonenbezogene Daten\u201c im Gesetz definiert ist und nannte auch f\u00fcr die Hochschullehre relevante Beispiele davon. Laut Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind personenbezogene Daten \u201ealle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare nat\u00fcrliche Person beziehen\u201c. Es ist zu beachten, dass man f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Erlaubnisgrundlage braucht.<br \/>Im Weiteren unterstrich Herr Uphues, dass zwei Arten von Erlaubnisgrundlagen f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Hochschulen von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Es geht nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO um die Einwilligung (Lit. a) und um im \u00f6ffentlichen Interesse liegende Aufgaben (Lit. e). Dies Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Problematisch wird es, wenn Nachteile f\u00fcr die Person entstehen, die die Einwilligung verweigert.<br \/>Herr Uphues betrachtete auch drei Beispiele, die f\u00fcr die Hochschullehre besonders relevant erscheinen: Angabe von Klarnamen, Einschalten der Kamera und Aufzeichnung von Vorlesungen. Was die Namen angeht, ist die Angabe von Klarnamen auch f\u00fcr den wissenschaftlichen Austausch nicht notwendig, dann ist also Lit. e auch nicht anwendbar. Etwas Anderes kann gelten, wenn die Teilnahme an Lehrveranstaltungen benotet wird und somit einzelne Beitr\u00e4ge einer Person zugeordnet werden m\u00fcssen. Zum Einschalten der Kameras gibt es bislang noch keine Rechtsprechung. Im dritten Fall (Aufzeichnung) w\u00e4re man auf der sicheren Seite, wenn man die Aufzeichnung kurzfristig stoppen w\u00fcrde, wenn jemand sich zu Wort meldet.<\/p>\n<h2>Urheberrecht<\/h2>\n<p>Im zweiten Teil des Vortrags handelte es sich darum, wie man urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke zul\u00e4ssigerweise nutzen kann. In Paragraph 2 UrhG sind solche Werke definiert und mit Beispielen hinterlegt. Nach Paragraph 15 UrhG stehen Urheber:innen Verwertungsrechte und das Recht der \u00f6ffentlichen Wiedergabe zu. Herr Uphues erl\u00e4uterte alle Rechte im Detail und wies auch auf einige Schwierigkeiten hin.<br \/>Gesch\u00fctzte Werke k\u00f6nnen in folgenden F\u00e4llen in der Hochschullehre genutzt werden: bei Einwilligung der Urheber:innen, bei Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten oder im Falle der gesetzlichen Schranken. In Bezug darauf sind folgende Regelungen zu beachten: Paragraph 51 UrhG, der eine Auseinandersetzung mit dem Werk voraussetzt, und Paragraph 60a UrhG. Letzterer ist der Verwendung gesch\u00fctzter Werke in Unterricht und Lehre gewidmet.<br \/>Die Teilnehmenden konnten einen \u00dcberblick im Datenschutz und Urheberrecht in der Hochschullehre gewinnen und Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wurden ausf\u00fchrlich beantwortet. Eine Frage betraf z.B. die Verwendung von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Schriften in Pr\u00e4sentationen die zur CC-lizensierten Freigabe vorgesehen sind. Herr Uphues wies im Nachgang der Veranstaltung auf folgende Fakten hin:<\/p>\n<ol>\n<li>Ob ein solcher Schutz besteht, ist dabei immer mit Blick auf die k\u00fcnstlerische Gestaltung im Einzelfall zu pr\u00fcfen und pauschal nur schwer zu beantworten.<\/li>\n<li>Sicherheit gibt eine Entscheidung f\u00fcr frei nutzbare Schriften. Alternativ kann man Schriften zur Verwendung erwerben &#8211; muss da jedoch auf die genauen Lizenzbedingungen (z.B. private \/ kommerzielle Nutzung) achten. Ein hochschulrelevantes Beispiel ist die Verwendung der in Word und Microsoft vorhandenen Schriften. Hier<a href=\"https:\/\/docs.microsoft.com\/en-us\/typography\/fonts\/font-faq\"> hei\u00dft es explizit<\/a>: \u201e<em>Unless you are using an application that is specifically licensed for home, student, or non-commercial use, we do not place any restrictions on what you do with print output that uses these fonts.\u201c<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p>Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Uphues f\u00fcr den aufschlussreichen Vortrag.<\/p>\n<h2>Relevante Links:<\/h2>\n<ul>\n<li class=\"page-title\">Die <a href=\"https:\/\/www.itm.nrw\/digitale-hochschule-nrw\/die-rechtsinformationsstelle-im-online-landesportal\/\">Rechtsinformationsstelle des Online-Landesportal<\/a> der DH.NRW-Hochschulen<\/li>\n<li>Der <a href=\"https:\/\/anchor.fm\/itm-muenster\">Rechtspodcast<\/a> des Instituts f\u00fcrs Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni M\u00fcnster<\/li>\n<li class=\"page-title\">Absolvieren Sie gern die Selbstlernkurse des ELZ der HWR Berlin zum <a href=\"https:\/\/moodle.hwr-berlin.de\/course\/view.php?id=42964\">Datenschutz<\/a> und <a href=\"https:\/\/moodle.hwr-berlin.de\/course\/view.php?id=42964\">Urheberrecht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/irights.info\/\">https:\/\/irights.info\/<\/a> behandelt Fragen zum Urheberrecht mit vielen praktischen Beispielen<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.telemedicus.info\">https:\/\/www.telemedicus.info<\/a>\/ widmet sich dem \u201e<em>freien Austausch von Wissen \u00fcber Rechtsfragen der Informationsgesellschaft auf juristischer und interdisziplin\u00e4rer Ebenen\u201c<\/em><\/li>\n<li>Auch das <a href=\"https:\/\/www.bmbf.de\/de\/was-forschende-und-lehrende-wissen-sollten-9523.html\">BMBF<\/a> stellt Informationen spezifisch f\u00fcr die Lehre zur Verf\u00fcgung<\/li>\n<\/ul>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Durch den Digitalisierungsschub aufgrund der Corona-Pandemie sind neben didaktischen Fragen zum Thema digitale Lehre auch viele rechtliche Fragen und Unsicherheiten aufgetreten. Daher durfte das wichtige Thema \u201cRecht im E-Learning\u201d nat\u00fcrlich auch nicht fehlen in unserer Veranstaltungsreihe<\/p>\n","protected":false},"author":155,"featured_media":32309,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"Durch den Digitalisierungsschub aufgrund der Corona-Pandemie sind neben didaktischen Fragen zum Thema digitale Lehre auch viele rechtliche Fragen und Unsicherheiten aufgetreten. Daher durfte das wichtige Thema \"Recht im E-Learning\" nat\u00fcrlich auch nicht fehlen in unserer Veranstaltungsreihe\n<h2 class=\"entry-title\"><a href=\"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/online-event-lehre-digital-medial-planen-durchfuehren\/\" rel=\"bookmark\">Online Event \u2013 Lehre: digital, medial, planen, durchf\u00fchren<\/a><\/h2>\nAm 24. Juni 2021 fand der Vortrag\n<h2>\u201eRecht im E-Learning \u2013 DSGVO und UrhG in der digitalen Lehrveranstaltung\u201c<\/h2>\nvon Steffen Uphues statt.\nHerr Uphues ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der WWU M\u00fcnster und dort am Institut f\u00fcr Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Hoeren besch\u00e4ftigt. Als Mitglied der Forschungsstelle Recht im DFN-Verein ber\u00e4t er deutschlandweit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu rechtlichen Fragestellungen, vornehmlich im Bereich Datenschutz- und Urheberrecht.\nVieles auf diesen Gebieten ist rechtlich noch nicht entschieden, aber im Zuge der Corona-Pandemie erhielt der DFN-Verein besonders viele Anfragen zur digitalen Lehre und ist tief in alle Themen eingetaucht. 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Laut Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind personenbezogene Daten \u201ealle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare nat\u00fcrliche Person beziehen\u201c. Es ist zu beachten, dass man f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten eine Erlaubnisgrundlage braucht.\nIm Weiteren unterstrich Herr Uphues, dass zwei Arten von Erlaubnisgrundlagen f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Hochschulen von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Es geht nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO um die Einwilligung (Lit. a) und um im \u00f6ffentlichen Interesse liegende Aufgaben (Lit. e). Dies Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Problematisch wird es, wenn Nachteile f\u00fcr die Person entstehen, die die Einwilligung verweigert.\nHerr Uphues betrachtete auch drei Beispiele, die f\u00fcr die Hochschullehre besonders relevant erscheinen: Angabe von Klarnamen, Einschalten der Kamera und Aufzeichnung von Vorlesungen. Was die Namen angeht, ist die Angabe von Klarnamen auch f\u00fcr den wissenschaftlichen Austausch nicht notwendig, dann ist also Lit. e auch nicht anwendbar. Etwas Anderes kann gelten, wenn die Teilnahme an Lehrveranstaltungen benotet wird und somit einzelne Beitr\u00e4ge einer Person zugeordnet werden m\u00fcssen. Zum Einschalten der Kameras gibt es bislang noch keine Rechtsprechung. Im dritten Fall (Aufzeichnung) w\u00e4re man auf der sicheren Seite, wenn man die Aufzeichnung kurzfristig stoppen w\u00fcrde, wenn jemand sich zu Wort meldet.\n<h2>Urheberrecht<\/h2>\nIm zweiten Teil des Vortrags handelte es sich darum, wie man urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke zul\u00e4ssigerweise nutzen kann. In Paragraph 2 UrhG sind solche Werke definiert und mit Beispielen hinterlegt. Nach Paragraph 15 UrhG stehen Urheber:innen Verwertungsrechte und das Recht der \u00f6ffentlichen Wiedergabe zu. Herr Uphues erl\u00e4uterte alle Rechte im Detail und wies auch auf einige Schwierigkeiten hin.\nGesch\u00fctzte Werke k\u00f6nnen in folgenden F\u00e4llen in der Hochschullehre genutzt werden: bei Einwilligung der Urheber:innen, bei Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten oder im Falle der gesetzlichen Schranken. In Bezug darauf sind folgende Regelungen zu beachten: Paragraph 51 UrhG, der eine Auseinandersetzung mit dem Werk voraussetzt, und Paragraph 60a UrhG. Letzterer ist der Verwendung gesch\u00fctzter Werke in Unterricht und Lehre gewidmet.\nDie Teilnehmenden konnten einen \u00dcberblick im Datenschutz und Urheberrecht in der Hochschullehre gewinnen und Fragen zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen wurden ausf\u00fchrlich beantwortet. Eine Frage betraf z.B. die Verwendung von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Schriften in Pr\u00e4sentationen die zur CC-lizensierten Freigabe vorgesehen sind. Herr Uphues wies im Nachgang der Veranstaltung auf folgende Fakten hin:\n<ol>\n \t<li>Ob ein solcher Schutz besteht, ist dabei immer mit Blick auf die k\u00fcnstlerische Gestaltung im Einzelfall zu pr\u00fcfen und pauschal nur schwer zu beantworten.<\/li>\n \t<li>Sicherheit gibt eine Entscheidung f\u00fcr frei nutzbare Schriften. Alternativ kann man Schriften zur Verwendung erwerben - muss da jedoch auf die genauen Lizenzbedingungen (z.B. private \/ kommerzielle Nutzung) achten. Ein hochschulrelevantes Beispiel ist die Verwendung der in Word und Microsoft vorhandenen Schriften. Hier<a href=\"https:\/\/docs.microsoft.com\/en-us\/typography\/fonts\/font-faq\"> hei\u00dft es explizit<\/a>: \u201e<em>Unless you are using an application that is specifically licensed for home, student, or non-commercial use, we do not place any restrictions on what you do with print output that uses these fonts.\u201c<\/em><\/li>\n<\/ol>\nWir bedanken uns herzlich bei Herrn Uphues f\u00fcr den aufschlussreichen Vortrag.\n<h2>Relevante Links:<\/h2>\n<ul>\n \t<li class=\"page-title\">Die <a href=\"https:\/\/www.itm.nrw\/digitale-hochschule-nrw\/die-rechtsinformationsstelle-im-online-landesportal\/\">Rechtsinformationsstelle des Online-Landesportal<\/a> der DH.NRW-Hochschulen<\/li>\n \t<li>Der <a href=\"https:\/\/anchor.fm\/itm-muenster\">Rechtspodcast<\/a> des Instituts f\u00fcrs Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni M\u00fcnster<\/li>\n \t<li class=\"page-title\">Absolvieren Sie gern die Selbstlernkurse des ELZ der HWR Berlin zum <a href=\"https:\/\/moodle.hwr-berlin.de\/course\/view.php?id=42964\">Datenschutz<\/a> und <a href=\"https:\/\/moodle.hwr-berlin.de\/course\/view.php?id=42964\">Urheberrecht<\/a><\/li>\n \t<li><a href=\"https:\/\/irights.info\/\">https:\/\/irights.info\/<\/a> behandelt Fragen zum Urheberrecht mit vielen praktischen Beispielen<\/li>\n \t<li><a href=\"https:\/\/www.telemedicus.info\">https:\/\/www.telemedicus.info<\/a>\/ widmet sich dem \u201e<em>freien Austausch von Wissen \u00fcber Rechtsfragen der Informationsgesellschaft auf juristischer und interdisziplin\u00e4rer Ebenen\u201c<\/em><\/li>\n \t<li>Auch das <a href=\"https:\/\/www.bmbf.de\/de\/was-forschende-und-lehrende-wissen-sollten-9523.html\">BMBF<\/a> stellt Informationen spezifisch f\u00fcr die Lehre zur Verf\u00fcgung<\/li>\n<\/ul>","_et_gb_content_width":"","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[2666,2670,12],"tags":[2633,889],"class_list":["post-32255","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-lehre_studium","category-recht","category-veranstaltungen","tag-rechtsinformation","tag-urheberrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/32255","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/wp-json\/wp\/v2\/users\/155"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=32255"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/32255\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":32885,"href":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/32255\/revisions\/32885"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/wp-json\/wp\/v2\/media\/32309"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=32255"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=32255"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.hwr-berlin.de\/elerner\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=32255"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}