Sitzungsteilnahme und Verhinderung

Gilt die Teilnahme an Sitzungen als Arbeitszeit?

Für Professor*innen und MTSV sowie Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen ist die Sitzungsteilnahme Arbeitszeit. Lehrbeauftragte und Studierende können für die Teilnahme an Sitzungen Sitzungsgeld beantragen (siehe dort).

Was muss ich tun, wenn ich an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert bin?

Wenn Sie als Mitglied an einer Gremiensitzung nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte die Person, von der Sie die Einladung erhalten haben, sowie Ihre*n Stellvertreter*in in dem Gremium. Zum Auffinden von Mitgliedern und Stellvertreter*innen siehe „Allgemeines“.

Bitte beachten Sie, dass die Stellvertretung in der Reihenfolge erfolgen muss, wie im Wahlergebnis ausgewiesen, das heißt, Vertreter*in 2 kann erst angesprochen werden, wenn Vertreter*in 1 ebenfalls verhindert ist etc.

Im Erweiterten Akademischen Senat (EAS) werden die AS-Mitglieder von ihren Stellvertretungen im AS vertreten, die übrigen von den für den EAS gewählten Stellvertretungen.

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