Wer kann Anträge in einem Gremium stellen?
Antragsberechtigt sind die Mitglieder des jeweiligen Gremiums sowie die Personen mit Antrags- und Rederecht (in der Regel die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte, der AStA und der Personalrat, ggf. weitere – dazu mehr in der Geschäftsordnung).
Wie erfolgt die Antragstellung?
In der Regel wird ein Antrag mit einer schriftlichen Vorlage eingereicht. Musterformulare für Vorlagen (Beschlussvorlage/Berichtsvorlage) finden Sie im Intranet. Sie sind für das jeweilige Gremium anzupassen. Diese lassen Sie ausgefüllt der/dem zuständige*n Sachbearbeiter*in für das Gremium bis zum Vorlagenschluss zukommen. Vorlagenschluss ist in der Regel ca. zwei Wochen vor der nächsten Sitzung. In einzelnen Fällen kann in der Sitzung auch mündlich ein Antrag gestellt werden.