Abstimmungen und Umlaufverfahren

Abstimmungen

In der Regel erfolgen Abstimmungen öffentlich. Sollte eine geheime Abstimmung erforderlich sein (z. B. bei Wahl des Vorsitzes oder anderen Personalangelegenheiten), muss bei Online- oder Hybridsitzungen die Abstimmung aller Mitglieder digital erfolgen (§ 4 (6) der Geschäftsordnung).

Umlaufverfahren

In Ausnahmefällen können Beschlüsse eines Gremiums auch im Umlaufverfahren erfolgen. Genaueres dazu finden Sie in § 2 (4) der Geschäftsordnung. Wichtig ist, eine Frist für die Rückantwort anzugeben (i. d. R. 14 Tage). Zu empfehlen ist außerdem, die Mitglieder darauf hinzuweisen, dass das Umlaufverfahren unwirksam wird, wenn ein Mitglied des Gremiums diesem innerhalb der Frist für die Rückantwort widerspricht.

Nicht oder verspätet abgegebene Stimmen werden als Enthaltung gezählt.

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