Konstituierende Sitzung

Die konstituierende Sitzung – das ist die erste Sitzung nach der Neuwahl bzw. Neubesetzung eines Gremiums – wird in der Regel durch die/den Präsident*in einberufen und bis zur Wahl des Vorsitzes auch geleitet. Danach übernimmt die/der Vorsitzende die Sitzungsleitung.

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