Wer kann Sitzungsgeld erhalten?
Gremienmitglieder, die nicht an der Hochschule angestellt sind (Studierende, Lehrbeauftragte), können für die Teilnahme an Sitzungen Sitzungsgeld beantragen (vgl. § 44 Abs. 4 BerlHG i. V. m. HSigVO). Stellvertreter*innen können Sitzungsgeld nur erhalten, wenn das Hauptmitglied nicht anwesend war.
Wie beantrage ich Sitzungsgeld?
Für die Beantragung von Sitzungsgeld gibt es im Intranet ein Formular zum Download. Das ausgefüllte Formular legen Sie bei zentralen Gremien Frau Munipi-Binaj vor, die die weitere Bearbeitung veranlassen wird. Für Fachbereichsgremien wenden Sie sich an den jeweiligen Fachbereich.
Woher bekomme ich einen Nachweis, dass ich in einem Gremium Mitglied bin?
Wenn Sie als Studierende*r den Nachweis für eine Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht benötigen, finden Sie ein entsprechendes Formular im Intranet. Sollten Sie den Nachweis für Ihren Lebenslauf oder die Beantragung von Stipendien benötigen, wenden Sie sich bitte an die/den zuständige*n Gremienreferent*in.