Der Ablauf der Sitzung ist im Detail in § 4 der Geschäftsordnung beschrieben.
Zu Beginn der Sitzung wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Sie ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums anwesend ist (vgl. § 47 BerlHG).