Sitzungsleitung

Der Ablauf der Sitzung ist im Detail in § 16 der Geschäftsordnung beschrieben.

Zu Beginn der Sitzung wird die Beschlussfähigkeit festgestellt. Sie ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums anwesend ist (vgl. § 47 BerlHG).

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