Derzeit gibt es viele Themen, denen sich der Personalrat verschrieben hat.
Dazu zählen unter anderem die rückwirkenden Zuschläge für genehmigte
Wochenendarbeit, die rechtlichen Regelungen zur Erstellung von Zwischen-
zeugnissen oder den Neuerungen durch die Hochschulverträge. Die einzelnen
Themenblöcke sind über einen klick auf die Links erreichbar.
Eckpunkte der Vorstellungen des Personalrates zur Strukturplanung
Update 05.01.2018
Die Hochschulleitung erarbeitet unter Einbeziehung des Personalrates einen neuen
Strukturplan. Die dazugehörigen Maßnahmen und Auswirkungen, die seitens des
Personalrates Berücksichtigung finden sollten, sind in dem beigefügten Dokument
übersichtlich zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um ein
konzeptionelles Papier handelt und noch nicht beschlossen wurde.
Eckpunkte des Personalrates zur Strukturplanung
rückwirkende Zuschläge für genehmigte Wochenendarbeit
Update 10.07.2017
Die Berechnung und Auszahlung ist erfolgt. In Zukunft erfolgt die Auszahlung in der Regel
spätestens im übernächsten Monat nach dem Ereignis (liegt daran, dass die monatlichen
Bögen zum Teil nicht vor dem Auszahlungszeitraum des laufenden Monats eintreffen und
bearbeitet werden können).
Regelungen zur Erstellung von Zwischenzeugnissen
Das Thema Zeugnisse/Zwischenzeugnisse ist immer wieder aktuell.
Hier wird darauf hingewiesen, dass man nach TVL nur ein Recht auf ein Zeugnis hat,
wenn man die HS verlässt, bzw. der Vertrag mit der HS absehbar endet. Benötigt
man ein Zwischenzeugnis für ein Bewerbungsverfahren, so kann man mit dieser
Begründung ein solches bei der Personalstelle beantragen. Bitte hier den Termin nennen,
zu dem man das Zeugnis braucht. Bei einem Vorgesetztenwechsel wird eine entsprechende
Beurteilung zur Personalakte genommen.
Wir haben mit der Personalleitung ausgehandelt, dass die/der betroffene Mitarbeitende
Einsicht in die Beurteilung beantragen kann, um sich über den Inhalt zu informieren und
gegebenenfalls Fragen oder Ungereimtheiten direkt zu klären.
Neuerungen Hochschulverträge
Update 10.07.2017
Nach Abschluss der Hochschulverträge können wir in der Bilanz feststellen, dass die
HWR im Vergleich sehr gut da steht. Eine Besonderheit wird in den nächsten Jahren für
zusätzliche Belastung führen: Es soll an den Fachhochschulen ein Mittelbau mit der Stärke
von 0,25 Stellen an wissenschaftlichen Mitarbeitenden pro fest angestellte Professur
geschaffen werden.
Das wäre rechnerisch bis 2020 50 neue Stellen an der HWR.
Wie genau sich das in Zahlen und Terminen gestalten soll, wo wir diesen Menschen einen
Arbeitsplatz einrichten werden und welche konkreten Aufgaben hier übernommen werden
sollen, dazu gibt es noch keine konkreten Angaben. Wir bleiben dran und ermutigen die
wissenschaftlichen Mitarbeitenden, sich zu organisieren und auf uns zuzukommen, wenn
Fragen oder Anregungen auftauchen.