Personalrat
Der Personalrat ist die Vertretung der Tarifbeschäftigen und der Verwaltungsbeamt*innen. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle „HWR Berlin“. Die Zusammenarbeit soll konstruktiv und vertrauensvoll sein.
Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Personalvertretungsgesetz des Landes Berlin (PersVG Berlin).
Wahl und Zusammensetzung des Personalrats
Der Personalrat an der HWR Berlin wird alle vier Jahre gewählt. Die Anzahl der Mitglieder ist abhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten. An der HWR Berlin sind mehr als 350 Beschäftigte wahlberechtigt. Der Personalrat der HWR Berlin besteht daher aus 9 Personalratsmitgliedern und Ersatzmitgliedern.
Wann und Wo wird gewählt?
Wahltermin und –ort Campus Lichtenberg
Termin: 13.11.2024 von 10.00 bis 14.00 Uhr
Ort: Raum 1.21 im Haus 6A,
Wahltermin und –ort Campus Schöneberg:
Termin: 14.11.2024 von 10.00 bis 14.00 Uhr
Ort: Raum 2.05 im Haus A.
Briefwahl
Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht schriftlich ausüben. Auf Verlangen hat ihnen
der Wahlvorstand die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen bzw. zu übersenden. Das
Verlangen ist dem Wahlvorstand spätestens bis 12 Uhr des dem Beginn der Stimmabgabe
vorangehenden Werktages bekannt zu geben (§ 18 WOPersVG).