Glienicker Gespräche

Seit 1987 führt die ehemalige FHVR Berlin, seit 1.4.2009 fusioniert zur Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin), jährlich die sogenannten „Glienicker Gespräche“ durch. Der Name führt zurück auf den ursprünglichen Tagungsort „Jagdschloss Glienicke“ in Berlin-Zehlendorf.

Bei diesen Tagungen treffen Lehrende sowie Funktionsträger/innen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften für den öffentlichen Dienst sowie Vertreter/innen der Praxis (d.h. von zuständigen Ministerien und Verbänden) zusammen und setzen sich mit übergeordneten Fragen der Lehre und Forschung in ihrem Bereich auseinander. Am Ende der Tagung werden jeweils die sogenannten „Glienicker Thesen“ verabschiedet, die einen Impuls zur Weiterentwicklung der Ausbildung für den öffentlichen Dienst geben sollen.

Themen der bisherigen Glienicker Gespräche

Themen der bisherigen Glienicker Gespräche

  1. Ausländer und Verwaltung als Thema im Rahmen des Studiums an den Verwaltungsfachhochschulen, 1987
  2. Verwaltungsfachhochschulen und Dritte Welt – Beiträge der Fachhoch­schulen für öffentliche Verwaltung zur Entwicklungspolitik und Verwaltungsförderung, 1988
  3. Informationstechnik an Verwaltungsfachhochschulen in Lehre und Forschung, 1989
  4. Verwaltungsausbildung im sich einigenden Deutschland, 1990
  5. Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst in den neuen Bundeslän­dern, 1991
  6. Zukunftsaspekte der Verwaltungsausbildung, 1992
  7. Internationalisierung in Ausbildung und anwendungsbezogener For­schung der FHöD, 1993
  8. Auf dem Weg zu einem einheitlichen Fachhochschulsystem?, 1995
  9. Der Beitrag der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst zur Ver­waltungsreform durch Ausbildung, anwendungsbezogene Forschung und Weiterbildung, 1996
  10. Die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst nach den Empfehlun­gen des Wissenschaftsrates, 1997
  11. Marketing und Sponsoring am Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst, 1998
  12. Modernisierung durch Ausbildung – Innovationsdruck und Innovatio­nen in Studiengängen für den öffentlichen Sektor, 2000
  13. Leistungsorientierung in der Verwaltungsausbildung, 2001
  14. Der Beruf, die Praxis und das Studium – Entwicklungen, Wechselwirkungen, Modelle, 2002
  15. Der Bologna-Prozess – Chancen und/oder Risiko für die Fachhoch­schulen für den öffentlichen Dienst, 2004
  16. Bachelorisierung und Masterangebote – Perspektiven der Umsetzung des Bologna-Prozesses, 2005
  17. Ökonomisierung des Hochschulwesens, 2006
  18. Hochschulen in vernetzter Verantwortung – Die Rolle der FHöD, 2007
  19. Begeisterung für die Verwaltung – ein Widerspruch in sich?, 2008
  20. Braucht die öffentliche Verwaltung eine eigene Ausbildung?
  21. Privatisierung der akademischen Ausbildung für die öffentliche Verwaltung, 2010
  22. Aus- und Weiterbildung in einer Hand – Spezifische Fachdidaktiken und Weiterbildungstools an den FHöD, 2011
  23. Gute Lehre und Forschung trotz schwieriger Rahmenbedingungen. Neue Strategien und Instrumente, 2012
  24. Verwaltungsethik – Selbstverständnis und Themenfelder in Lehre, Forschung und Praxis an den FHöD -, 2013
  25. 25 Jahre Glienicker Gespräche. Rückblick und Ausblick, 2014
  26. Gesundheitsmanagement in der Öffentlichen Verwaltung. Berührungspunkte zu unseren Lehrgebieten, Wünschenswertes für die Praxis und unsere Hochschulen, 2015
  27. Attraktivität der Ausbildung für den Öffentlichen Dienst, 2016
  28. Die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung und hieraus resultierende Veränderungen für die Praxis, Lehre und Forschung, 2017
  29. Veränderungen der Kommunikationsformen und Wandel der Kommunikationskompetenzen als neue Herausforderungen für Studium und Lehre an den Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst, 2018
  30. Die Aufgaben einer Hochschule für den öffentlichen Dienst im 21. Jahrhundert, 2019
  31. Die Hochschulen für den öffentlichen Dienst nach der Corona-Pandemie – digitaler lehren und prüfen, vernetzter forschen?, 2022
  32. Nachhaltigkeit in Ausbildung und Forschung für den öffentlichen Dienst, 2023

Nächste Tagung

Das 33. Glienicker Gespräch 2024 findet vom 15.-17. Mai 2024 zum Thema „Der Umgang mit Künstlicher Intelligenz an den Hochschulen für den öffentlichen Dienst“ statt.

Aktuelle Glienicker Thesen

Thesen des 32. Glienicker Gesprächs 2023: Nachhaltigkeit in Ausbildung und Forschung für den öffentlichen Dienst

Die folgenden Thesen wurden in den angebotenen drei Workshops der Veranstaltung erarbeitet, am letzten Veranstaltungstag im Plenum vorgestellt, diskutiert sowie in diesem Prozess teilweise noch leicht modifiziert oder ergänzt.

Workshop 1: „Nachhaltigkeitsgovernance an den Hochschulen für den öffentlichen Dienst“

Moderation: Prof. Dr. Silke Bustamante (HWR Berlin)

These 1: Der Workshop geht von Governance als Begriff einer geleiteten Integration der Nachhaltigkeit in eine Organisation aus. Wie Governance gestaltet wird, hängt von den konkreten Strukturen der Organisation und den Anforderungen ihrer Stakeholder ab.

These 2: Beim Aufsetzen von Nachhaltigkeitsgovernance müssen also die relevanten Stakeholder der Hochschule / des Fachbereichs einbezogen werden. Je nach Ziel kann der Kreis der Einzubeziehenden variieren. Zu den zu Beteiligenden können Hochschul- und Fachbereichsleitung, Senat, Fachbereichsrat, Kuratorium/Beirat, Bedarfsträger / abnehmende Behörden, Personalrat, ausführende Verwaltung sowie die Dozentenschaft und Studierenden gehören. Wichtig ist dabei, dass alle Statusgruppen berücksichtigt werden.

These 3: Nachhaltigkeitsgovernance impliziert eine institutionelle Verankerung in der Hochschule. Diese kann unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der jeweiligen Hochschule unterschiedlich gestaltet sein. Sie sollten allerdings jedenfalls partizipatorische Elemente berücksichtigen. Wichtig ist eine normative Verankerung (z.B. in Grundordnung oder Leitbild). Die Verantwortlichkeit sollte jedenfalls in den vorhandenen Strukturen, vor allem bei deren Leitung liegen. Unterstützend wirken können Institutionen wie ein Nachhaltigkeitsrat, eine/ein Beauftragte/r für Nachhaltigkeit und/oder eine entsprechende Stabsstelle. Für die Umsetzung in Forschung und Lehre bietet sich ein Institut an.

These 4: Es ist wichtig, eine Nachhaltigkeitskultur zu etablieren. Entscheidend ist dabei zunächst das Commitment der Hochschulleitung sowie Authentizität aller Verantwortlichen. Bei der Implementierung können Werkzeuge wie Wettbewerbe, Vorschlagswesen und andere Anreizsysteme, Veranstaltungen, Tagungen oder Projekte hilfreich sein. 

Workshop 2: „Nachhaltigkeit in der Lehre an den Hochschulen für den öffentlichen Dienst“

Moderation: Prof. Dr. John Siegel (HWR Berlin)

These 1: Eine Tätigkeit für das Gemeinwohl ist für einen großen Anteil der Studierenden erheblicher Anteil der intrinsischen Motivation für ihr Studium an den HöDs. In diesem Kontext kann Nachhaltigkeit als besonderer Aspekt herausgestellt werden.

These 2: Als Kompetenzziel der Studierenden ist anzustreben: Die Studierenden der HöDs können den Begriff der Nachhaltigkeit in seinen vier Dimensionen – Ökologie, Wirtschaft, Soziales, Kultur – einordnen. Sie kennen den klimaschutz- und umweltrechtlichen Rahmen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene und sind vertraut mit den entsprechenden Umsetzungsinstrumenten. Sie sind in der Lage, aktuelle Diskussionen wissenschaftlich und praxisorientiert einzuordnen und zu Problemen reflektiert Stellung zu nehmen.

These 3: Inter- und transdisziplinäre Zusammenarbeit ist eine der wichtigsten Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung.

These 4: Die HöDs als Ausbildungsstätten für die öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder sollten das zentrale gesellschaftliche Querschnittsthema Nachhaltigkeit (im Sinne der SDGs) und Bildung für nachhaltige Entwicklung im Pflicht-Curriculum verankern. Ergänzend zur Verankerung in bereits vorhandenen Modulen sollten Wahlmodule und/oder Projektmodule geschaffen werden, um interdisziplinär die Qualität der Lehre zu verbessern.

These 5: Es erscheint sinnvoll und notwendig, dass die Rektorenkonferenz der HöDs ein Positionspapier zum Stellenwert und zur möglichen Verankerung des Themas Nachhaltigkeit in der Lehre verfasst.

These 6: Es erscheint sinnvoll, in fünf Jahren das Thema im Rahmen des Glienicker Gesprächs aufzugreifen und den “state of the art“ zu ermitteln. Das ermöglicht auch ein Lernen der Hochschulen voneinander.

Workshop 3: „Nachhaltigkeitsforschung“

Moderation: Prof. Dr. Dominik Düber (Hochschule Darmstadt)

These 1: Der Nachhaltigkeitsbegriff ist vielschichtig. Um handlungsleitend für den öffentlichen Dienst zu werden, muss er präzisiert und operationalisiert werden. Seine Bedeutung für den öffentlichen Dienst liegt in der dauerhaften Lösung gesellschaftsbezogener Probleme innerhalb der rechtlichen Vorgaben im Zusammenspiel mit kritischer Fehlerkultur und Veränderungsprozessen.

These 2: Der Nachhaltigkeitsdiskurs fordert dazu auf, den öffentlichen Dienst hinsichtlich seiner Fähigkeit, problembezogen zu reflektieren und zu handeln, in den Blick zu nehmen und seine Werteorientierung zu hinterfragen.

These 3: Nachhaltigkeitsforschung für den öffentlichen Dienst sollte untersuchen, wie neue Verwaltungskulturen mit problemorientierten und querschnittsorientierten Arbeitsweisen neben klassischen Verwaltungskulturen, die eher rechtlich und hierarchisch geprägt sind, entwickelt werden können.

These 4: Die Nachhaltigkeit wirft u.a. demokratietheoretische Fragen (z.B. Zielsetzungszuständigkeit, grundrechtsschonendes Vorgehen) und regulatorische Fragestellungen auf, die gerade von HöDs in Forschungsprojekten aufgegriffen werden können und sollten.

These 5: Die Nachhaltigkeitsforschung sollte auch interdisziplinär betrieben werden. Es bedarf daher (gerade im Bereich der Grundlagenforschung) der Vernetzung unter den HöDs.

These 6: Der Vorteil der Nachhaltigkeitsforschung durch die Hochschulen für den öffentlichen Dienst liegt darin, die Nachhaltigkeitsthemen insbesondere im Hinblick auf Implementierungsfragen mit Einschluss sowohl rechtlicher Fragen als auch von Managementfragen vertieft behandeln zu können. Dies ist gegenüber Stakeholdern / Auftraggebern von Forschungsprojekten sichtbarer zu machen.

These 7: Um Nachhaltigkeitsforschung an den HöDs zu implementieren, bedarf es Unterstützungen von Drittmittelgebern (zB niederschwellige Forschungsförderungen, beispielsweise durch die Förderung von Initiierungsphasen), grundlegenden Verbesserungen der Forschungsbedingungen von den Trägern der Hochschulen (Verringerung des Lehrdeputats auf 12 SWS, mind. 7 % des Gesamtlehrdeputats ausschließlich für die Forschung) sowie Unterstützungen seitens der Hochschulen (Steigerung der Sach- und Personalressourcen für die Forschung).

Tagungsort

Die Tagung findet an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Campus Lichtenberg, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin statt.

Diese Webseite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies. Eine Einwilligung des Nutzers ist demnach nicht erforderlich. This website only uses technically necessary cookies. The consent of the user is therefore not required Datenschutzerklärung.