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Personalrat


Personalvertretung

Grundlage der Arbeit des Personalrats ist das Personalvertretungsgesetz (PersVG) des Landes Berlin.
Dort sind seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte geregelt. Hinzu kommen noch die als
Grundlage und der TVL Berlin und die verschiedenen Gesetze zu Arbeitsschutz (ASG), Arbeitszeit (AZG)
und zu Befristungen und Teilzeit (TzBfG und WissZeitVG), sowie natürlich das Grundgesetz (GG) und
andere relevanten Verordnungen und Bestimmungen.

Zu den Aufgaben des Personalrats gehören unter anderem die Beteiligung bei Stellenbesetzungen und
der Abschluss von Dienstvereinbarungen mit der Hochschulleitung. Aber auch die Beratung in individuellen
Arbeitssituationen und das Wachen über die Einhaltung der Bestimmungen und Gesetze, die die
Arbeitnehmenden schützen und Gute Arbeit ermöglichen.