Vom Wintersemester 2013/2014 bis Sommersemester 2015 konnten im Studiengang gPVD (gehobener Polizeivollzugsdienst) am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement, gefördert durch die Qualitätsoffensive Lehre, Rechtstutorien durchgeführt werden. Veratwortlich hierfür war Prof. Dr. Michael Matzke.
Wie kam es zu Ihrer Idee und Ihrem Ansatz?
Anlass für die Konzeption des Rechtstutoriums gab der Umstand, dass es in den Rechtsfächern des B.A.-Studiengangs gPVD am FB 5 der HWR Berlin überdurchschnittlich viele Klausurversager/innen gibt, denen die Prüfungsordnung nur einen Wiederholungsversuch gestattet. Scheitern betroffene Studierende dabei erneut, sind sie zu exmatrikulieren. Außerdem entlässt sie die Polizeibehörde. Konsequenz für die HWR Berlin sind Nachteile bei den auf den Studienerfolg bezogenen Leistungsvergaben des Landes Berlin.
Ich wollte die bis SS 2013 für die Wiederholer durchgeführten Samstags-Wiederholerkurse, die ich für reine „Alibi“-Veranstaltungen hielt, weil dort (anstelle von Übungen) nur über Klausurbearbeitungen gesprochen werden konnte, ersetzen.
Die Tutorien erlauben durch den Einsatz von qualifizierten Studierenden „Peer-Effekte“. Vor allem aber haben die Teilnehmer/innen Gelegenheit, Klausurbearbeitungen tatsächlich zu üben und mittels Korrekturen, Qualitätseinschätzungen und Besprechungen ein Feedback zu erhalten.
Was ist das Neue an Ihrem Projekt oder Ansatz im Gegensatz zur vorherigen Lehrpraxis?
Neu ist für den Fachbereich erstens die maßgebliche Beteiligung von Studierenden als Lehrkräfte (in Form von Tutor/innen) sowie zweitens die Ermöglichung des Übens von Klausurbearbeitungen (Schwimmen erlernt man durch Schwimmen und nicht durch das Lesen eines Lehrbuchs über Schwimmen). Schließlich ist drittens das Tutorium so organisiert, dass alle Lehrkräfte (Tutor/innen und die sie anleitenden Leiter/innen der Tutorien) den Ablauf der Veranstaltungen gemeinsam konzipieren und bilanzieren und ständig miteinander im Austausch stehen.
Was waren die Ziele des Projektes?
In erster Linie wird erhofft, dass die Quote der Durchfaller/innen sinkt. Sodann soll den Teilnehmer/innen Furcht vor den Klausuren genommen werden, indem sie Übungsgelegenheit erhalten und durch die Tutor/innen motiviert werden, an sich zu arbeiten. Des Weiteren sollen die Tutor/innen profitieren, indem sie sich fachlich weiter verbessern und Lehr- und Führungserfahrungen sammeln. Ferner sollen die Tutor/innen für andere Studierende „Vorbildcharakter“ haben und den Leistungswillen stärken. Schließlich soll der Zusammenhalt unter den Studierenden gestärkt werden.
Bis auf das erste Ziel, das mangels empirischer Nachweismöglichkeit als nicht sicher erreicht einzuschätzen ist, sind alle anderen Ziele laut Eigeneinschätzungen der Beteiligten und durchgeführter wissenschaftlicher Begleitevaluation erreicht worden.
Wie war die Reaktion der Studierenden auf das neue Konzept?
Die Teilnehmer/innen reagieren auf das Konzept positiv, da die Tutor/innen sich durch Qualität auszeichnen und überzeugen. Gewünscht wird von den Teilnehmer/innen, dass die jeweiligen Leiter/innen der Tutorien ebenfalls stärker präsent sind und sich sowohl bei den Klausurkorrekturen als auch bei den Klausurbesprechungen stärker beteiligen.
Worin besteht aus Ihrer Sicht der Mehrwert des neuen Ansatzes?
Der Mehrwert der Veranstaltung liegt darin, dass mehrere Effekte zugleich erreicht werden (vgl. oben). Zugleich wird für Dritte, etwa für die Studierendenschaft und der abnehmenden Polizeibehörde, ersichtlich, dass der Fachbereich alles daran setzt, den Teilnehmer/innen (betroffene Wiederholer/innen) ein Bestehen der Rechtsklausuren und damit eine Fortsetzung eines erfolgreichen Studiums zu ermöglichen.
Zusätzlich werden die Leiter/innen der Tutorien veranlasst, über ihre eigene Lehre der Klausurvorbereitungen nachzudenken und sie didaktisch zu optimieren, indem im Benehmen mit den Tutor/innen geeignete Übungsklausuren ausgewählt werden, Übungs- und sonstiges Lehrmaterial zur Verfügung gestellt wird und auch die Besprechungen sowohl inhaltlich als auch didaktisch reflektiert werden.
Was sind Ihre Lessons-Learned?
Basis für die erfolgreiche Durchführung von Tutorien ist die Auswahl qualifizierter und motivierter Studierender als Tutor/innen. Sodann erscheint mir wichtig, dass die Zeit neben der Klausurübung, -korrektur und -besprechung auch dazu genutzt wird, gemäß den seitens der Teilnehmer/innen gewünschten Schwerpunktsetzungen fachthematische Wiederholungen vorzunehmen, soweit sie tatsächlich klausurrelevant sind.
Welche Rahmenbedingungen sind für die Nachhaltigkeit des Projekts notwendig?
Wichtigste Rahmenbedingung für die Lehrveranstaltung ist die Finanzierbarkeit der Leistungen der Beteiligten (Dozent/innen und Tutor/innen). Dazu bedarf es der Berücksichtigung der Lehrveranstaltung im Lehrprogramm (bzw. im Studienplan) des Studienganges. Der Kollegenschaft muss klar sein, dass es vornehmes Interesse des Fachbereichs ist, die Durchfallerquoten zu senken oder zumindest alles dafür zu tun, dass Wiederholer-Studierende die Chance des Bestehens haben, und zwar nicht durch Absenkung des fachlichen Niveaus der Prüfungsanforderungen und/oder der Leistungsbewertungen, welche Umstände über kurz oder lang zum Ansehensverlust des Fachbereichs und der Absolventen bei der Abnehmerbehörde führen würden.
Da die Tutoren über den „Topf“ für die studentischen Hilfskräfte bezahlt werden und somit eine Konkurrenzsituation mit den Kollegen, die Hilfskräfte beschäftigen (wollen), besteht, muss die Hochschule bzw. der Fachbereich entweder einen Sondertopf für Tutorien bereit stellen oder aber im Fachbereich eine eingehende Diskussion darüber stattfinden, wie wir mit Klausurversager/innen umgehen wollen. Dabei muss Egoismus (insbesondere fachbezogener „Futterneid“ etwa der Sozialwissenschaftler gegenüber den Rechtswissenschaftlern) überwunden werden.
Autor: Prof. Dr. Michael Matzke
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