Leitlinie zur Durchführung von E-Klausuren an der HWR Berlin
In der folgenden Leitlinie zur Durchführung von E-Klausuren, die von Prof. Dr. Sabrina Schönrock, der Ersten Vizepräsidentin für Studium und Lehre an der HWR Berlin, entwickelt wurden, sind die Rechte und Pflichten von Lehrenden, Studierenden und der Verwaltung im Zusammenhang mit elektronischen Klausuren an unserer Hochschule beschrieben. Wie diese Rechte, Verantwortlichkeiten und organisatorischen Hinweise für Lehrende, Studierende und unterstützende Personen zu nutzen sind, können Sie direkt hier nachlesen. Den Link zum offiziellen Dokument finden Sie am Ende der Seite.
Juli 2025
1 Einleitung
Seit 2020 werden an der HWR Berlin in allen Fachbereichen E-Prüfungen durchgeführt, denen
mehrere Pilotprüfungen vorausgingen und deren rechtliche Grundlage eine E-Prüfungsordnung
bildete. Digitale Präsenzklausuren (E-Klausuren) an der Hochschule haben sich bewährt und werden
an allen Fachbereichen angeboten. Die Anzahl der E-Klausuren steigt kontinuierlich, ebenso wie die
Komplexität der Prüfungsszenarien.
An der HWR Berlin werden seit 2020 Räume für die Durchführung von E-Klausuren aufgerüstet. Im
Sommersemester 2025 stehen insgesamt 268 Plätze zur Verfügung, an denen E-Klausuren in einer
abgesicherten Browser-Applikation (Safe Exam Browser (SEB)) geschrieben werden können.
Die Mitarbeitenden im E-Learning Zentrum fördern die Maßnahmen zur rechtssicheren Umsetzung von digitalen Prüfungsprozessen an der HWR Berlin und die (Weiter-)Entwicklung der organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für digitale Prüfungen sowie der Unterstützungsprozesse und des Qualitätsmanagements.
2 Verantwortung des E-Learning Zentrums
Das E-Learning Zentrum (ELZ) ist hochschulweit für die Koordination, Weiterentwicklung und Qualitätssicherung von digitalen Prüfungen, insbesondere des technisch-organisatorischen Gesamtprozesses von abgesicherten E-Klausuren vor Ort, verantwortlich. Als zentraler Partner unterstützt das ELZ alle Fachbereiche, Lehrende und Studierende bei der rechtssicheren und technisch stabilen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von E-Klausuren.
2.1 Technisch
Das E-Prüfungsteam im ELZ stellt die Prüfungsfähigkeit von E-Klausuren sicher. Dies umfasst insbesondere die technische Absicherung der E-Klausur gemäß den Vorgaben der prüfenden Person. Dazu zählen die Konfiguration der Klausurumgebung im abgesicherten Prüfungssystem (Moodle TestAktivität in Verbindung mit SEB), einschließlich der Zugriffsrechte (z. B. ausschließlich auf die EKlausur oder zusätzlich definierte Webressourcen), die Umsetzung individueller Prüfungsmodalitäten sowie die Sicherstellung der generellen technischen Funktionsfähigkeit der digitalen Prüfung. Ein standardisierter Testlauf dient zusätzlich der Absicherung eines reibungslosen Ablaufs.
2.2 Weiterentwicklung
Zum Aufgabenspektrum des ELZ gehören auch die nachhaltige Weiterentwicklung sowie die Absicherung der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen digitaler Klausurformate. Hierzu zählen u.a. die regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Prüfungssoftwareumgebung, die Erweiterung technischer E-Klausur-Funktionen, die Überprüfung und Wartung der technischen
Ausstattung in den E-Prüfungsräumen sowie die Bereitstellung und Kontrolle unterstützender Materialien.
2.3 Schulung
Ein weiterer zentraler Schwerpunkt liegt in der Qualifizierung der Lehrenden sowie der beteiligten Akteure, um eine rechtssichere, chancengerechte und qualitätsgesicherte Durchführung digitaler Klausurformate hochschulweit zu gewährleisten.
3 Verantwortung der Fachbereiche und der Berlin Professional School
Zur Verantwortung der Fachbereiche (FB) und der Berlin Professional School (BPS) zählen unter anderem die allgemeine Terminkoordinierung und Raumbuchung für E-Klausuren sowie damit zusammenhängende organisatorische Vorbereitungen wie die Bereitstellung von Prüfungsaufsichten. Dabei ist eine Zusammenarbeit mit dem E-Learning Zentrum grundsätzlich vorgesehen. Perspektivisch wird angestrebt, ein hochschulweit einheitliches Anmeldeverfahren für E-Klausuren zu etablieren.
3.1 Raumvergabe
Für eine effektive Nutzung der E-Prüfungsräume ist eine enge, kooperative Abstimmung zwischen den Fachbereichen essenziell. Die E-Prüfungsräume (vgl. Tabelle 1) sollen grundsätzlich vorrangig für EKlausuren zur Verfügung stehen – ggfs. auch vor regulären Lehrveranstaltungen. Um eine faire und bedarfsgerechte Vergabe sicherzustellen – insbesondere vor dem Hintergrund unterschiedlicher
Raum- und Kohortengrößen – ist eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit besonders wichtig. Die technische Ausstattung ist vorab mit dem ELZ abzustimmen, um eine einheitliche, rechtssichere Prüfungsumgebung sicherzustellen. Abweichungen in Größe oder Ausstattung können die Vergleichbarkeit von digitalen Prüfungen beeinträchtigen und den organisatorischen Aufwand erhöhen.
3.2 Prüfungsplanung
Die Planung von E-Klausuren soll so organisiert werden, dass diese von montags bis freitags innerhalb der Dienstzeit von 9 bis 18 Uhr und in den Prüfungszeiträumen stattfinden. Dies stellt sicher, dass die Erreichbarkeit des ELZ und der IT-Hotline gewährleistet ist, um bei technischen Problemen sofortige Unterstützung bieten zu können. E-Klausuren mit gleicher Dauer und ohne Drittsoftware können fachbereichsübergreifend gemeinsam in einem Raum stattfinden, um Ressourcen zu bündeln und Prüfungsaufsichten effizient einzusetzen.
3.3 Prüfungsaufsicht
Es wird empfohlen, einheitliche Verfahrensregelungen innerhalb der Fachbereiche zu etablieren, um Konsistenz und Verlässlichkeit in der Prüfungsaufsicht zu sichern.
4 Verantwortung der Lehrenden
Für eine ordnungsgemäße Organisation von E-Klausuren sind die folgenden Schritte und Maßnahmen erforderlich:
4.1 Frühzeitige Anmeldung
Die Anmeldung der E-Klausur erfolgt nach den gängigen Vorgaben der jeweils zuständigen Fachbereiche. Zusätzlich soll mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin das ELZ über die E-Klausur informiert werden, um eine reibungslose Planung und Zuweisung der entsprechenden Ressourcen zu gewährleisten.
4.2 Nutzung der E-Prüfungsräume
Es ist essenziell, dass die zugewiesenen E-Prüfungsräume genutzt werden, um die effiziente Nutzung der vorhandenen Infrastruktur sicherzustellen. Die Nutzung privater Endgeräte von Studierenden (Bring-Your-Own-Device) für E-Klausuren ist rechtlich derzeit nicht abschließend geklärt und kann die Chancengleichheit erheblich beeinträchtigen. Zudem steht keine prüfungstaugliche NetzwerkInfrastruktur zur Verfügung. Aus diesen Gründen erfolgt kein technischer Support für E-Klausuren auf studentischen Endgeräten.
E-Prüfungsräume sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Die ausgehängten Hinweise zur Einschränkung von Speisen und Getränken sind zu beachten. Etwaige vorhandene oder während der Nutzung auftretende sachliche Mängel sind unverzüglich an
maengelbearbeitung.cs@hwr-berlin.de oder maengelbearbeitung.cl@hwr-berlin.de – technische Mängel an it-hotline@hwr-berlin.de – zu melden, da eine zeitnahe Behebung andernfalls nicht gewährleistet werden kann.
4.3 Teilnahme an Einweisungen und Schulungen
Um den formellen Rahmen und die Qualität der Durchführung von E-Klausuren zu gewährleisten, sollen Lehrende bzw. Aufsichtspersonen an den vom ELZ angebotenen Einweisungen und Schulungen teilnehmen. Bei E-Klausuren am Campus wird die Begleitung durch das ELZ vor Ort zum Klausurstart für eine begrenzte Anzahl von Prüfungen je Lehrenden bzw. Aufsichtspersonen angeboten. Danach sind die Prüfungen eigenständig durchzuführen.
4.4 Einrichtung einer Probeklausur
Es soll mindestens eine verbindliche Probeklausur im E-Format (Moodle Test-Aktivität) angelegt werden (§12 Abs. 3 RStud/PrüfO). Dies ermöglicht den Studierenden, sich mit dem Prüfungsformat und der Moodle-Prüfungsumgebung vertraut zu machen und trägt zur Vorbereitung und Sicherheit bei.
4.5 Sicherstellung einer geschulten Prüfungsaufsicht
Jede durchgeführte E-Klausur muss von einer Prüfungsaufsicht begleitet werden, um den ordnungsgemäßen Ablauf sowie den formellen Rahmen zu garantieren. Besonders wichtig ist, dass alle Personen, die die Aufsicht führen, umfassend mit den spezifischen Anforderungen und Abläufen eines E-Prüfungsszenarios vertraut sind und diese anwenden können, um reibungslose Prozesse zu gewährleisten.
4.6 Klare Kommunikation an Studierende
Zu den Anforderungen für die Studierenden sollten eine klare Kommunikation über die technischen Prüfungsformalien (bspw. E-Klausur über Moodle-Test, Nutzung des SEB) die Prüfungstermine, den Prüfungsraum und den Zugang zur Plattform gehören. Diese Informationen sollten den Studierenden frühzeitig mitgeteilt werden, um eine reibungslose Durchführung zu gewährleisten (vgl. §12 Abs. 2 RStud/PrüfO).
4.7 Abbruch von E-Klausuren
Können E-Klausuren auf Grund technischer Schwierigkeiten nicht begonnen oder fortgesetzt werden (§12d Abs. 4 RStud/PrüfO), ist die Prüfung für alle Studierenden abzusagen. Ein neuer Termin wird i.d.R. vom zuständigen Prüfungsamt festgesetzt. Dies gilt nicht, wenn Studierenden nachgewiesen werden kann, dass sie die Störung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
5 Verantwortung der Studierenden
Um eine reibungslose Durchführung der E-Klausuren zu gewährleisten und den bestmöglichen Lernerfolg sicherzustellen, sind die Studierenden angehalten, Folgendes zu beachten:
5.1 Teilnahme an Probeklausuren
Studierende sollen an der angebotenen Probeklausur teilnehmen. Diese Gelegenheit dient dazu, sich mit dem Prüfungsformat und der Moodle-Prüfungsumgebung vertraut zu machen.
5.2 Pünktliches Erscheinen zur E-Klausur
Studierende sollen sich spätestens 20 Minuten vor Beginn einer E-Klausur im E-Prüfungsraum einfinden um ihren Arbeitsp
5.3 Befolgung der Aufsichtsanweisungen
Während der E-Klausur sind die Studierenden verpflichtet, den Anweisungen der Prüfungsaufsicht Folge zu leisten. Dies stellt sicher, dass alle Abläufe ordnungsgemäß und regelkonform durchgeführt werden.
5.4 Anwendungssicherheit
Studierende müssen sicher im Gebrauch von Moodle, Standard-Software (wie MS Word, MS Excel) sowie studienrelevanten Fachanwendungen (z.B. Statistikprogramme, Editoren) sein. Dazu gehört auch die Fähigkeit, an Windows-Rechnern zu arbeiten, einschließlich des Wechsels der Spracheinstellungen und der Verwaltung mehrerer Fenster. Weiterhin sind sie in der Lage, Dateien
manuell zu speichern, sowie hoch- und herunterzuladen. Die Auswahl der abzugebenden Dateiversion obliegt der Verantwortung der Studierenden. Das ELZ bietet dazu in jedem Semester Übungstermine an, in denen die Studierenden diese technischen Fertigkeiten überprüfen können. Während der E-Klausur steht hierfür kein technischer Support zur Verfügung.
5.5 Verantwortlichkeit für den HWR-Account
Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sicherzustellen, dass ihr HWR-Account funktionsfähig ist und das zugehörige Passwort griffbereit ist. Sie müssen in der Lage sein, sich mit diesem Account an den Rechnern in den E-Prüfungsräumen anzumelden. Sollte ein Zugang zur Prüfungsplattform aufgrund vergessener Zugangsdaten nicht möglich sein, bemühen sich die Prüfungsaufsicht und der IT-Support im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten um eine Wiederherstellung. Kann die Zugangsfähigkeit nicht innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens hergestellt werden, kann die Teilnahme an der Prüfung verwehrt werden. In diesem Fall erfolgt eine Dokumentation des
Vorfalls und der Prüfungsversuch wird wie ein Nichterscheinen ohne triftigen Grund behandelt.
6 Anhang: Darstellung konkreter Täuschungsbeispiele
Die Regelungen des § 24 RStud/PrüfO für Täuschungsversuche gelten ebenfalls für abgesicherte EKlausuren. Folgend sind einige Täuschungsbeispiele dargestellt. Die Liste ist nicht abschließend.
6.1 Use Case: Unerlaubte Nutzung eines mobilen Endgeräts während der E-Klausur
6.1.1 Beschreibung:
Ein Studierender lässt sein Smartphone während der E-Klausur eingeschaltet im Jacken- oder Hosentaschenbereich. Während der Prüfung loggt sich das Gerät automatisch (z. B. über die App „Studo“) in Moodle ein – möglicherweise unbemerkt von der Prüfungsaufsicht. Damit
besteht die Möglichkeit, während der Prüfung auf Materialien oder Informationen zuzugreifen oder mit Dritten zu kommunizieren. Weiterhin stört dies den Prüfungsablauf, da die aktuelle Session der E-Klausur beendet wird.
6.1.2 Relevanz für die Praxis:
Da in E-Klausuren mit dem Safe Exam Browser (SEB) gearbeitet wird, ist der Zugriff auf externe Inhalte auf dem Prüfungsgerät technisch eingeschränkt. Der Zugriff über ein zusätzliches Endgerät stellt jedoch eine Umgehung dieser Sicherheitsmaßnahme dar und gilt als Täuschungsversuch. Insbesondere automatische Logins über Apps können unauffällig im Hintergrund ablaufen, was eine bewusste Täuschungsabsicht verschleiern soll.
6.1.3 Empfohlene Maßnahmen für Lehrende und Aufsichten:
- Vor Prüfungsbeginn ausdrücklich auf das vollständige Ausschalten mobiler Endgeräte hinweisen (nicht nur lautlos stellen).
- Sichtprüfung der Plätze vor Beginn der Klausur (keine sichtbaren Geräte).
- In der Prüfungsankündigung auf mögliche Konsequenzen eines Täuschungsversuchs durch Zweitgeräte hinweisen.
- Mit Unterstützung der Aufsicht prüfen, ob alle Geräte abgegeben oder ausgeschaltet sind.
6.1.4 Hinweis:
Selbst wenn ein Zugriff über das Zweitgerät nicht nachweislich zum Vorteil genutzt wurde, kann allein der unerlaubte Login als versuchter Täuschungsversuch gewertet werden, da gegen die Prüfungsbedingungen verstoßen wurde.
6.2 Use Case: Unerlaubter Login auf Moodle über ein anderes Endgerät in der Klausurzeit
6.2.1 Beschreibung:
Ein Studierender meldet sich während der laufenden E-Klausur – z. B. während einer Toilettenpause – über ein privates Endgerät (Smartphone, Smartwatch oder Laptop) außerhalb des Prüfungsraums auf der Prüfungsplattform (z. B. Moodle) an, um sich einen
Vorteil zu verschaffen oder Inhalte zu speichern, weiterzuleiten oder zu recherchieren.
6.2.2 Relevanz für die Praxis:
Ein Login auf die Prüfungsplattform außerhalb der abgesicherten Prüfungsumgebung stellt einen klaren Verstoß gegen die Prüfungsregeln dar. Die Prüfung ist an einem bestimmten Ort, zu einem bestimmten Zeitpunkt und unter kontrollierten technischen Bedingungen
durchzuführen. Der Zugriff über ein anderes Gerät unterläuft diese Bedingungen und ist in der Regel als Täuschungsversuch oder Versuch der Täuschung zu werten.
6.2.3 Empfohlene Maßnahmen für Lehrende und Aufsichten:
- Studierende zu Beginn der Prüfung ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Login außerhalb der vorgesehenen Prüfungsumgebung nicht gestattet ist.
- Verwendung technischer Maßnahmen zur Erkennung von Mehrfach-Logins (z. B. IPProtokollierung, zeitliche Zugriffskontrolle).
- Prüfung von Auffälligkeiten im Prüfungsprotokoll der Prüfungsplattform durch das ELearning Zentrum.
- Konsequente Meldung an den Prüfungsausschuss bei dokumentierten Fällen.
6.2.4 Hinweis:
Selbst ein vermeintlich „passiver“ Zugriff – etwa zum Nachlesen oder Speichern von Aufgaben – untergräbt die Gleichbehandlung aller Prüfungsteilnehmenden und gefährdet die Integrität der Prüfung. Bereits der Login-Versuch von außerhalb kann aus prüfungsrechtlicher Sicht Konsequenzen nach sich ziehen.
6.3 Use Case: Zugriff auf Cloud-, KI- oder Kommunikationsdienste während der E-Klausur
6.3.1 Beschreibung:
Ein Studierender versucht während einer E-Klausur auf externe digitale Dienste zuzugreifen – etwa auf Cloudspeicher (z. B. Google Drive, Dropbox), KI-gestützte Tools (wie ChatGPT oder Übersetzungshilfen) oder Kommunikationsplattformen (z. B. WhatsApp, Discord, E-Mail) – obwohl diese nicht als erlaubte Hilfsmittel ausgewiesen wurden. Der Zugriff kann bewusst durch Umgehung des abgesicherten Prüfungssystems oder durch parallele Nutzung eines Zweitgeräts erfolgen.
6.3.2 Relevanz für die Praxis:
Der Zugriff auf nicht zugelassene digitale Hilfsmittel während einer Prüfung stellt einen klaren Täuschungsversuch dar. Insbesondere KI-basierte Dienste können Inhalte automatisiert generieren oder Lösungswege vorschlagen, was den Grundsatz der Eigenständigkeit und
Vergleichbarkeit der Prüfungsleistung massiv verletzt. Auch die Nutzung von Cloud-Diensten oder Kommunikationsapps bietet potenzielle Kanäle zur unerlaubten Zusammenarbeit oder zum Austausch von Lösungen.
6.3.3 Empfohlene Maßnahmen für Lehrende und Aufsichten:
- In der Prüfungsankündigung und zu Prüfungsbeginn deutlich auf die zugelassenen und nicht zugelassenen Hilfsmittel hinweisen.
- Verstärkte Sensibilisierung für KI-Nutzung im Prüfungszusammenhang (inkl. Diskussion in Lehrveranstaltungen).
- Bei Verdachtsfällen: Protokollierung durch Aufsichten und ggf. Meldung an den Prüfungsausschuss.
6.3.4 Hinweis:
Auch der Versuch, unerlaubte Dienste aufzurufen – selbst wenn der Zugriff technisch verhindert wird – kann als Täuschungsversuch gewertet werden, da er dem Geist der Prüfungsordnung widerspricht und das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrender Institution
und Prüfungsteilnehmenden untergräbt.
6.4 Use Case: Fotografieren des Bildschirminhalts während oder nach der E-Klausur
6.4.1 Beschreibung:
Ein Studierender fertigt während oder unmittelbar nach einer E-Klausur mit dem Smartphone ein Foto des Bildschirms an – etwa um Aufgabenstellungen zu sichern oder diese im Nachhinein weiterzugeben. Das Fotografieren kann unauffällig erfolgen, z. B. beim Verlassen
des Raumes oder durch eine Smartwatch mit Kamerafunktion.
6.4.2 Relevanz für die Praxis:
Das Abfotografieren von Klausurinhalten stellt einen klaren Verstoß gegen die Prüfungsordnung dar. Es ist nicht nur als Täuschungsversuch zu werten, sondern kann auch eine Verletzung urheberrechtlich geschützter Inhalte darstellen und die Vertraulichkeit von Prüfungsaufgaben gefährden. Besonders kritisch ist dies bei Prüfungen mit Wiederverwendungspotenzial (z. B. Poolaufgaben, Standardklausuren).
6.4.3 Empfohlene Maßnahmen für Lehrende und Aufsichten:
- Vor Beginn der Prüfung klar kommunizieren, dass das Fotografieren des Bildschirms – auch nach Abgabe – untersagt ist und als Täuschungsversuch gewertet wird.
- Sichtkontrolle mobiler Geräte bei Prüfungsbeginn und -ende.
- Beaufsichtigung beim Verlassen des Raumes, insbesondere in den letzten Minuten der Klausur.
- Prüfungsszenarien ggf. so gestalten, dass Aufgabenstellungen nicht dauerhaft sichtbar bleiben (z. B. durch sequentielles Anzeigen).
6.4.4 Hinweis:
Bereits der Versuch, Bildinhalte zu sichern oder weiterzugeben – unabhängig davon, ob diese veröffentlicht oder verwendet werden – kann prüfungsrechtlich sanktioniert werden. Darüber hinaus können je nach Sachlage auch disziplinarische Maßnahmen und datenschutzrechtliche Konsequenzen in Betracht gezogen werden.
6.5 Use Case: Unerlaubte Aneignung von Klausurdaten während oder nach der E-Klausur
6.5.1 Beschreibung:
Ein Studierender speichert während der E-Klausur lokal erstellte Dateien (z. B. Antworten in einem Textfeld, Screenshots, exportierte Aufgaben oder Lösungen) bewusst ab oder leitet sie nach der Abgabe unbefugt weiter – etwa über E-Mail, Cloud-Dienste oder USB-Stick. Auch das Kopieren in private oder Netzwerk-Ordner während der Prüfung fällt darunter.
6.5.2 Relevanz für die Praxis:
Das eigenmächtige Sichern oder Aneignen von Inhalten, die im Rahmen einer Prüfung erstellt oder angezeigt werden, stellt einen Verstoß gegen die Vertraulichkeit der Prüfungsunterlagen dar. Insbesondere bei Wiederverwendung von Aufgaben kann dies die Integrität künftiger
Prüfungen gefährden. Darüber hinaus kann das Teilen oder Veröffentlichen dieser Daten Täuschung Dritter ermöglichen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (z. B. wegen Urheberrechtsverletzung).
6.5.3 Empfohlene Maßnahmen für Lehrende und Aufsichten:
- Expliziter Hinweis vor Prüfungsbeginn, dass alle Klausurinhalte urheberrechtlich geschützt sind und nicht weiterverwendet oder gespeichert werden dürfen.
- Keine automatische Freigabe der Prüfungsergebnisse oder bearbeiteten Aufgaben nach der Abgabe.
- Verdachtsfälle dokumentieren und ggf. als Täuschungsversuch melden.
6.5.4 Hinweis:
Die Absicht oder Handlung, sich während oder nach der Prüfung Zugriff auf Klausurinhalte zu verschaffen, die nicht zur Mitnahme bestimmt sind, kann – unabhängig von einer tatsächlichen Weitergabe – bereits als versuchter Täuschungsversuch gewertet werden.
Inhalt
- Einleitung
- Verantwortung des E-Learning Zentrums
- Verantwortung der Fachbereiche und der Berlin Professional School
- Verantwortung der Lehrenden
- Verantwortung der Studierenden
- Anhang: Darstellung der Täuschungsversuche
- Use Case 1 – Unerlaubte Nutzung eines mobilen Endgeräts während der E-Klausur
- Use Case 2 – Unerlaubter Login auf Moodle über ein anderes Endgerät in der Klausurzeit
- Use Case 3 – Zugriff auf Cloud-, KI- oder Kommunikationsdienste während der E-Klausur
- Use Case 4 – Fotografieren des Bildschirminhalts während oder nach der E-Klausur
- Use Case 5 – Unerlaubte Aneignung von Klausurdaten während oder nach der E-Klausur

