Durch das Inkrafttreten der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung am 1.4.2022 und durch die Änderungen des Berliner Hochschulgesetzes zum 25.9.2021 ergeben sich Änderungen bei den Prüfungsregeln.
Rahmenstudien- und-prüfungsordnung vom 12.02.2019 und 05.11.2019, zuletzt geändert am 23.11.2021 (Mitteilungsblatt 36/2022).
Ordnung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zur Anpassung von Studium und Prüfungen an die Vorgaben der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.02.2022 (Mitteilungsblatt 24/2022).
Was ist neu im Sommersemester 2022?
- Zwei Prüfungstermine zur Wahl bei Klausuren
- Abmeldung von einem Prüfungstermin weiterhin nur mit fristgerecht nachgewiesenem wichtigem Grund
- Einmalig ein weiterer Prüfungstermin nach Studienfachberatung
Nähere Erläuterungen im Moodle-Kurs
Digitale Prüfungen
In §§12a-i RStPO wird der rechtliche Rahmen für Prüfungen in elektronischer Form geschaffen. So regelt §12 (1) folgendes:
Studien- und Prüfungsleistungen können in elektronischer Form (elektronische Studien- und Prüfungsleistungen) erbracht werden, wenn die Prüfenden dies bestimmen und die technischen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung gegeben sind. §10 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
Studien- und Prüfungsleistungen können in elektronischer Form (elektronische Studien- und Prüfungsleistungen) erbracht werden, wenn die Prüfenden dies bestimmen und die technischen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung gegeben sind. §10 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
E-Klausuren
Elektronische Prüfungen können an der HWR Berlin in Präsenz und auf Distanz, mit Geräten der HWR Berlin und mit eigenen Geräten (bring your own device) durchgeführt werden.
E-Klausuren sind als Fernklausuren mit Videoüberwachung oder in Präsenz mit Geräten der HWR Berlin umsetzbar.
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