Neue Prüfungsregelungen

von Katja Drasdo

23 Mrz, 2022

Ab dem 1. April 2022 treten neue Prüfungsregeln für alle Studierenden an der HWR Berlin in Kraft, die in den Geltungsbereich der neuen Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (§1 RStPO) fallen.
Durch das Inkrafttreten der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung am 1.4.2022 und durch die Änderungen des Berliner Hochschulgesetzes zum 25.9.2021 ergeben sich Änderungen bei den Prüfungsregeln.

Rahmenstudien- und-prüfungsordnung vom 12.02.2019 und 05.11.2019, zuletzt geändert am 23.11.2021 (Mitteilungsblatt 36/2022).


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Ordnung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin zur Anpassung von Studium und Prüfungen an die Vorgaben der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 08.02.2022 (Mitteilungsblatt 24/2022).


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Was ist neu im Sommersemester 2022?

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  • Zwei Prüfungstermine zur Wahl bei Klausuren
  • Abmeldung von einem Prüfungstermin weiterhin nur mit fristgerecht nachgewiesenem wichtigem Grund
  • Einmalig ein weiterer Prüfungstermin nach Studienfachberatung

Nähere Erläuterungen im Moodle-Kurs


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Digitale Prüfungen

In §§12a-i RStPO wird der rechtliche Rahmen für Prüfungen in elektronischer Form geschaffen. So regelt §12 (1) folgendes:
Studien- und Prüfungsleistungen können in elektronischer Form (elektronische Studien- und Prüfungsleistungen) erbracht werden, wenn die Prüfenden dies bestimmen und die technischen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung gegeben sind. §10 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

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E-Klausuren

Elektronische Prüfungen können an der HWR Berlin in Präsenz und auf Distanz, mit Geräten der HWR Berlin und mit eigenen Geräten (bring your own device) durchgeführt werden.

E-Klausuren sind als Fernklausuren mit Videoüberwachung oder in Präsenz mit Geräten der HWR Berlin umsetzbar.

Informationsangebot Digitale Prüfungen


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