Warum die Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden über Messenger-Dienste verboten ist

18 Dez., 2023

Die Kommunikation über Messenger-Dienste selbst, wie beispielsweise „WhatsApp“, „Telegram“ oder „Discord“, birgt verschiedene Sicherheitsrisiken, aber auch der mögliche Verlust oder Diebstahl des Gerätes, auf dem der Messenger-Dienst installiert ist und der daraus unter Umständen resultierende Zugriff auf vertrauliche Daten durch Unbefugte führt dazu, dass die Nutzung als Kommunikationsmittel an der HWR Berlin verboten ist, unabhängig davon, ob die Kommunikation über ein dienstliches oder ein privates Mobilgerät geschieht.
Dekobild

Welche Risiken birgt die Nutzung von Messenger-Diensten?

Die gängigen Messenger-Dienste sind einfach bedienbar und weit verbreitet, sind aber aus datenschutzrechtlicher Perspektive als Kommunikationsmittel nicht zu empfehlen. Exemplarisch wird hier vor allem auf den am häufigsten genutzten Messenger-Dienst „WhatsApp“ eingegangen.

Bei Nutzung findet eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne des § 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) statt. So fallen neben Bestandsdaten auch Kommunikationsdaten an, die an die Messenger-Dienste übermittelt werden, welche Rückschlüsse auf die Nutzerinnen und Nutzer und somit eine Identifikation zulassen. Auch Kontaktdaten aus dem Adressbuch können übertragen werden. Hinzukommt, dass eine Datenübermittlung an US-amerikanische Unternehmen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Nutzung in der Hochschule

Grundsätzlich bedarf es für die Datenverarbeitung im Rahmen von Studium und Lehre einer Rechtsgrundlage oder einer Einwilligung durch die Studierenden.

Eine Rechtsgrundlage neben der etwaigen Einwilligung scheidet aus, da Lehrveranstaltung und Prüfungsvorbereitungen und weitere, für die Lehre relevanten Dinge, über die bereits vorhandenen Plattformen mit den Studierenden kommuniziert werden können.

Laut Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 c DSGVO in Verbindung mit § 6 Abs. 1 BerlHG kann eine Datenverarbeitung vorgenommen werden, um Forschung und Studium zu organisieren. Die Erforderlichkeit zur Datenverarbeitung setzt voraus, dass der Zweck nur durch diese erreicht werden kann. Eine bloße Arbeitserleichterung kann die Erforderlichkeit nicht begründen. Da den Lehrenden andere Kommunikationswege zur Verfügung stehen, ist es nicht erforderlich, unsichere Messenger-Dienste zu nutzen.

Hinzukommt, dass aufgrund der Drucksituation, in denen sich die Studierenden ihren Lehrenden gegenüber befinden können, die Freiwilligkeit der etwaigen Einwilligung in Frage gestellt werden könnte. Dies könnte auch in prüfungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren relevant werden.

WhatsApp-Gruppen von Studierenden

Werden Lehrende von ihren Studierenden in Whatsapp-Gruppen eingeladen oder hinzugefügt, müssen Lehrende die Gruppen verlassen. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden auch personenbezogene Daten ausgetauscht, deren Kenntnis für die Lehrveranstaltung nicht notwendig sind bzw. die die Lehrenden nicht benötigen.

Weitere Problemstellungen

Auch aus Gleichbehandlungsgesichtspunkten ist die Nutzung von Messenger-Diensten als Kommunikationsmittel problematisch. Es besteht die Gefahr, dass nicht alle Studierenden mit gleichen Mitteln ausgestattet sind und wichtige Informationen nicht gleichermaßen bei allen Studierenden ankommen.

So kann auch nicht vorausgesetzt werden, dass alle Studierenden gleiche Messenger-Dienste (regelmäßig) nutzen und in gleicher Weise aktiv sind.

Dies kann dazu führen, dass für die Lehrveranstaltung oder auch für die jeweilige Prüfung essenzielle, sachdienliche Informationen bei einzelnen Studierenden untergehen, was zu einer Benachteiligung führen kann.

Messenger-Dienste werden häufig auch für informelle Gespräche verwendet. Dies kann zu unangemessenen Situationen führen, wenn es um akademische, rechtliche oder formale Fragen geht.

Zuletzt sei noch erwähnt, dass die Profilbilder der Studierenden oftmals für alle sichtbar sind, die sich in der jeweiligen Messenger-Gruppe wiederfinden. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Studierende Bilder mit diskriminierenden Inhalten verwenden, die sich gegen bestimmte Religionsgemeinschaften, Weltanschauungen und Nationalitäten etc. richten.

Die HWR Berlin distanziert sich von jeglichen diskriminierenden Inhalten und hält auch die Lehrenden dazu an, Distanz zu wahren und Inhalte dieser Art nicht zu fördern.

Alternativen

Zu nutzen sind die an der HWR angebotenen Kommunikationsmittel. Die zu Beginn des Studiums generierten E-Mail-Adressen sowie die Plattform „Moodle“ stellen Alternativen dar, die eine sichere Kommunikation gewährleisten. Sofern ein Austausch in Echtzeit stattfinden soll, ist dies sowohl in Form eines Gruppenchats als auch in Form von Einzelchats durch den Messenger-Dienst von Microsoft „Teams“ möglich.

Die Handreichung als PDF

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Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen als Lehrende zur Verfügung.

rechtsinformation-padll[at]hwr-berlin.de

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