Urheberrechte für Bilder – alles Ernst!

17 Jan, 2017

Die schwierige Verhandlungen der Hochschulen mit der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben uns zum Ende des Jahres auf die Relevanz des Themas „Urheberrechte im Internet“ aufmerksam gemacht. Das ist leider nur die Spitze des Eisbergs. Dieses brisante Thema umfasst viel mehr und betrifft nicht nur die Hochschulen und deren Angehörige, sondern […]

Die schwierige Verhandlungen der Hochschulen mit der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben uns zum Ende des Jahres auf die Relevanz des Themas „Urheberrechte im Internet“ aufmerksam gemacht.

Das ist leider nur die Spitze des Eisbergs. Dieses brisante Thema umfasst viel mehr und betrifft nicht nur die Hochschulen und deren Angehörige, sondern alle Internet-Nutzer/Innen. Heutzutage gibt es keinen Mangel an Informationen und über das Suchfeld lässt sich fast alles finden: Bilder, Bücher, Musik etc. Nie zuvor war für so viele Menschen verlustfreie Nachnutzung zu so geringen Kosten möglich wie heute. Alles ist verfügbar, jedoch nicht alles ist verwendbar, da viele Informationen urheberrechtlich geschützt sind. Das bedeutet, es bestehen gewisse Reglementierungen zur Bearbeitung, Verwertung und öffentliche Widergabe dieser geschützten Informationen. Der automatische gesetzliche Vollschutz für solche Werke heißt also „Alle Rechte vorbehalten“.

Als Alternative zu diesem gesetzlichen Schutzniveau, gibt es Standardlizenzen, die unter bestimmten Bedingungen umfassenden Nutzungsrechte freistellen und kreative Freiräume schaffen. Für diese geschützte Information heißt es dann „Manche Rechte vorbehalten“, oder bestimmte Rechte für jedermann freigegeben (Open Content). In dem Fall kann der Nutzer die lizenzierten Werke je nach dem veröffentlichen, kopieren, bearbeiten oder verwerten. Für viele sind zum Beispiel sogenannte Creative Commons Lizenzen (CC) bekannt. Ausführliche Informationen zum Thema Creative Commons Lizenzen finden Sie hier.

Die beschriebenen Regeln betreffen alle schöpferischen Informationen. Man versteht darunter vor allem Texte, Musik und Bücher, während die Bilder komplett vergessen werden. Jedoch gehören die Bildwerke auch zum geistigen Eigentum und unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Selbstverständlich gibt es auch für die Bildwerke die CC-Lizenzen, die je nach dem Lizenztyp Nutzung, Bearbeitung und öffentliche Wiedergabe erlauben. Mehr über Lizenztypen können Sie in unserem Moodle-Kurs erfahren. Die Anmeldung bei Moodle erfolgt mit dem Benutzernamen und dem Passwort. Die Anmeldung als Gast ist auch möglich.

Bei der Nutzung der mit CC lizenzierten Werke wird es oft missverstanden, CC-Lizenzierung heiße so viel wie “macht doch was ihr wollt damit”, was natürlich gar nicht stimmt. Noch ein Problem kann auftauchen, wenn man vergisst bei der Lizenzangabe zu prüfen, was für ein Lizenztyp es überhaupt ist. Man bearbeitet zum Beispiel das Bild, während die konkrete CC-Lizenz keine Bearbeitung erlaubt. Wenn man danach das bearbeitete Bild veröffentlicht, gilt es als Verstoß. Der hat das Entfallen der Lizenz zu Folge und es gilt für dieses Bildwerk  automatisch wieder „Alle Rechte vorbehalten“.

Dazu gab es im November letzten Jahres ein Urteil aus Hamburg. Der Betreiber einer Website hat auf ein Bild mit falschem Lizenzhinweis verlinkt und sollte für den Urheberrechtsverstoß haften. Dieser Lizenzhinweis war genau das Problem. Obwohl die Quelle des Bildes korrekt angegeben wurde, war das Bild allerdings bearbeitet worden, ohne es im Bildnachweis vorzumerken. (Weitere Infos zu diesem Urteil lesen Sie hier).

Dieser Sachverhalt betont die Wichtigkeit der korrekten Angabe des Lizenzhinweises. Damit ist vor allem gemeint, dass man auch den Typ der CC-Lizenz erwähnen soll. Wenn der Liznenzhinweis verloren geht oder nicht korrekt angegeben wird, geht es automatisch zurück zu der Aussage: “Alle Rechte vorbehalten”, was im Endeffekt zu einer Urheberrechtsverletzung führen kann. Bewusste Urheberrechtsverletzungen können sogar strafbar sein, wobei die allermeisten Lizenzhinweisfehler allerdings schlichte Versehen und damit nicht strafbar sind.

Dazu ein praktischer Hinweis: Für die lizenzkonforme Nutzung der Bilder gibt es von Wikimedia Deutschlands einen Lizenzhinweisgenerator für Bilder, die unter Wikipedia und Wikimedia Commons lizenziert sind.

In vier Schritten kann man mit Hilfe dieses Tools den korrekten Lizenzhinweis erstellen:

Bild: Lizenzhinweisgenerator, Webseite-Screenshot

1. Einfügen der Internetadresse eines Wikimedia-Commons-Bildes oder eines Wikipedia-Artikels in das Suchfeld

2. Beantwortung der Fragen zur beabsichtigten Nutzung

3. Lesen der Nutzungsbedingungen des konkreten Lizenzhinweises

4. Kopieren des Lizenzhinweises für die Veröffentlichung

Das klingt jetzt alles wahrscheinlich beängstigend, jedoch ist es wahr. Natürlich aufgrund von der hohen Anzahl der Internetnutzer und der Größe der Informationsvolumen, die im Internet veröffentlicht, bearbeitet und ausgetauscht werden, ist es schwierig jedes einzelne Bild nach Lizenzhinweis  zu prüfen. Das ganze hier soll eher als Denkanstoß gelten, sich bei der Nutzung der Informationen aus dem Internet, vor allem der Bilder, ein wenig bewusster zu werden. Ein guter Artikel zum Thema erschien in unserem Blog bereits im Mai 2013 und ist immer noch sehr aktuell.

Und zur guten Letzt ein Bild-Beispiel „Frischer Neuschnee“ mit der korrekten Angabe der CC-Lizenz. Viel Erfolg!

Gerry1976 at the German language Wikipedia, Frischer neuschnee, CC BY-SA 3.0

 

 

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