
Urheberrecht: der Elefant im digitalen Wohnzimmer? (Klicken Sie aufs Bild f. ein Verlinkungs-Beispiel)
[Wichtige Aktualisierung: auch bei sogenannten “kostenlose Bilddatenbanken” (wie pixelio.de) kann man sich, wie wir erfahren mussten, nicht einfach bedienen: offenbar geht gerade eine Welle von Abmahnungen durchs Land, die durchaus den Charakter einer “Masche” haben könnten; Näheres können Sie in einem aktuellen Artikel der “Wirtschaftsrecht-News” lesen! — 19.3.14: neues BGH Urteil zum Urhebberrecht]
In meinen Lehrveranstaltungen schreiben Studenten regelmäßig eigene Blogartikel. Die Artikel erscheinen im Internet auf den von den Studierenden selbst administrierten Blogs; und natürlich bildet die Einbettung von intellektuellem Eigentum (d.h. Bildmaterial, Videos usw.) eine Hürde für die Studierende, die selten eingewiesen wurden. Gleichzeitig sind auch viele Lehrende in diesem Bereich unsicher, obwohl an klaren Hinweisen und Informationen eigentlich kein Mangel besteht. Hier ist eine Nachricht an meine Studierenden im O-Ton. Üblicherweise kommt diese Nachricht, wenn die Studierenden bereits einige Wochen lang Zeit hatten, das Bloggen zu üben (entsprechende Hinweise erhalten sie natürlich mündlich bereits von Anfang an). Ich schaue mehrmals im Semester bei den Blogs vorbei und kommentiere die Quellenarbeit ebenso wie die Urheberrechtssituation. Für die Bewertung der Blogs (am Semesterende) verwende ich eine Rubrik (engl. Beispiel), in der Quellenarbeit ebenso wie Beachtung der Urheberrechte eine eigene Kategorie darstellt. Und schließlich bemühe ich mich, auf meinem eigenen Blog mit gutem Beispiel voranzugehen.
Über Kommentare, Verbesserungsvorschläge was diese Hinweise anbetrifft, würde ich mich sehr freuen!
Sie müssen sich vor dem Einbinden versichern, welche Form des Urheberrechts für das gewünschte Material gilt. Praktisch interessant sind dabei nur drei Varianten:
- Das Material ist als “gemeinfrei” (Engl. “public domain”) gekennzeichnet. Sie können es damit frei verwenden (und zum Beispiel auch modifizieren). Aber auch bei diesem Material müssen Sie unbedingt zu Ihrer Quelle verlinken. Weiter unten gebe ich ein paar bekannte Quellen an— gerne können Sie auch noch weitere Quellen beisteuern, die Ihnen bekannt sind.
- Das Material ist durch eine “Creative Commons” (CC) Lizenz (oder eine vergleichbare, beispielsweise die “GNU Public License”) geschützt. In diesem Fall bestehen spezifische Bedingungen, die sie erfüllen müssen, wenn sie das Bildmaterial bei sich benutzen. Die Bedingungen gehen aus der CC-Lizenz hervor; übliche Bedingungen sind beispielsweise:
—Namensnennung/Attribution (Autor muss genannt werden)
—Share-Alike (Weitergabe nur unter den gleichen Bedingungen, d.h. z.B. mit der CC-Lizenz)
—NichtKommerziell/Non-commercial (keinesfalls Verwendung zu geschäftlichen Zwecken) usw.
Die CC-Lizenzen hatte ich Ihnen ebenfalls für die gesamte Lizenzierung der von Ihnen im Blog erstellten Inhalte empfohlen. Sie sind so gestrickt, dass auch Laien sie verstehen & anwenden können (am Besten gleich auf Englisch).
- Sie sind selbst der Urheber: am einfachsten ist, wenn sie das Bildmaterial selber erstellen und dann gegebenenfalls mit einer CC-Lizenz versehen. Vorsicht: falls Sie z.B. eine Grafik auf Basis einer vorhandenen Grafik aus einem Buch od. dgl. selbst anfertigen, müssen Sie auch für dieses Material das Copyright beachten.
In allen anderen Fällen ist aufwändige Kommunikation und oder Zahlung für lizenziertes Material notwendig (und damit im Rahmen dieser Lehrveranstaltung zu vermeiden). Die Verwendung eines Impressums und der Erklärung zum Urheberrecht (“Haftungsausschluss“; sollten Sie als Seiten auf ihrem Blog haben) befreit sie nicht von der Pflicht, das Urheberrecht zu respektieren.
Quellen (nicht nur für Bildmaterial) sollten Sie, wie bereits angemerkt, kontinuierlich dokumentieren und auf einer separaten Blog-Seite hinterlegen, ggflls. kommentieren. Hierfür ist dieser aktualisierte Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten (Uni Freiburg/CH) sicherlich nützlich. Unterscheiden Sie nachweispflichtige Quellen (Bilder, Inhalt) und optionale Quellen (zum Weiterlesen): je mehr Strukur Sie dem Leser anbieten, um so besser, um so klarer Ihre Position.
Es macht Sinn, diese Regelungen konsequent einzuüben und anzuwenden, damit Sie sich Kopfschmerzen, Abmahnungen u. dgl. auch später sparen. Denn im Grundsatz wird sich am Schutz intellektuellen Eigentums auf absehbare Zeit nichts ändern.
Weitere Informationen
Hier sind noch detaillierte Informationen zu:
- “Abmahnungen wegen Bilder Nutzung im Internet” und zum
- “Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: was ist erlaubt? Wo drohen Strafen?”
- Od. auf Englisch: “Copyright Fair Use and How It Works For Online Images“. “Fair Use” ist ein Begriff, der nur für die USA Bedeutung hat; “fair use” ist nicht dasselbe wie “umsonst”, sondern bezeichnet eine rechtliche Ausnahmeregelung für die exklusiven Rechte eines legalen Eigners eines Werks unter bestimmten Bedingungen (“Fair Use Doctrine”). In Deutschland gibt es eine vergleichbare Regelung, die bspw. das Urheberrecht für den Gebrauch in der Lehre betrifft.
… Quellen dieser Art gibt es sehr viele, der Tenor ist immer der gleiche.
Einige Quellen für gemeinfreies bzw. eingeschränkt gemeinfreies Bildmaterial
Auch diese Quellen sind mit Vorsicht zu genießen — siehe detaillierte Diskussion in den Wirtschaftsrechts-News:
- Wikimedia enthält sowohl gemeinfreies als auch durch Speziallizenzen geschütztes Material, man findet aber auch relativ viel gemeinfreies Material vor. Immer bei den Photodetails (am Ende) gucken, wie die Bedingungen aussehen; z.B. besteht Gemeinfreiheit manchmal nur für die USA.
- Library of Congress, State Library of New South Wales u.a. Sammlungen auf Flickr.
- PublicDomainPictures.net, Pixabay, pixelio.de, www.sxc.hu
Zum Schluss vielleicht noch ein detailliertes Anwendungsbeispiel, ein Drama in 3 Akten:
-
- vor einiger Zeit suchte ich für einen Blogartikel ein Bild, welches das Konzept “Überraschung” suggerieren würde. Ich suchte zunächst bei Wikimedia, fand dort nichts, und gelangte dann auf Umwegen (die ich, wie so oft beim Surfen, nicht mehr nachvollziehen kann), auf diese Seite, auf der ein Bild von Salvador Dali, das zweifellos “Überraschung” signalisiert, als “public domain” gekennzeichnet ist. Das ist aber auch alles—jegliche Information (Ort der Aufnahme, Datum, Photograph, Informationen über die Person, die das Foto hochgeladen hat usw.), die den Anspruch “public domain” verifizieren könnte, fehlen. Schlussfolgerung: Finger weg!
- Weil mich Dali doch überzeugt hat, suchte ich weiter und fand schließlich dieses Foto auf Wikimedia, das denselben “Überraschungs”-Effekt hat, den ich wollte, das aber überaus reichhaltig dokumentiert ist. Und leider: obwohl dieses Bild in den USA Copyright-free ist, ist die Schutzrecht-Frist in Deutschland nicht aufgehoben, das Bild kann also nicht verwendet werden.

“Etonnement” by Bibliothèque de Toulouse from Toulouse, France (Etonnement Uploaded by russavia) [see page for license], via Wikimedia Commons
- 3. Wikimedia ist u.a. wegen der Gewissenhaftigkeit der hinterlegten Schutzrechtinformation, eine gute Quelle. Fand schließlich das Bild “Etonnement” (Franz. für “Erstaunen”), das mir gefiel und das, was die Rechte anbetrifft, problemlos ist — siehe Wikimedia-Seite. Die richtige Verlinkungsstrategie in diesem Fall ist, die von Wikimedia unter “Use this file” bereitgestellten Informationen direkt zu übernehmen wie hier geschehen und den HTML-Code direkt in den Artikel einzubinden:
Um die Herkunft von Bildern zu verifizieren kann man auch die Google Bildersuche auch umgekehrt benutzen: zieht man ein Bild in das Suchfenster, so werden ähnliche Bilder gesucht. So stößt man an weitere Webseiten, auf denen das gesuchte Bild auftaucht. Ähnlich funktioniert auch die speziell darauf ausgerichtete Suchmaschine tineye.com
Lieber Eugen, vielen Dank — interessant, wusste ich noch nicht mit Google, aber auch tineye.com kannte ich noch nicht, muss ich ausprobieren. Welchen Weg auch immer man bei der Sicherstellung des Urheberrechts geht, an einem gewissen Arbeitsaufwand, der das so populäre “drag & drop” übersteigt, kommt man nicht vorbei. Als ich dein Rezept (reverse Google image search) auf mein Beispiel “etonnement” angewendet habe, kam ich zu einem schönen Bild mit der Information:
— gut, das ich Spanisch kann, jetzt weiß ich, dass ich dieses Bild beliebig benutzen darf, denn wer versucht schon, sich in einer anderen Sprache als Englisch vor Diebstahl zu schützen! 😉 – [Da sich vermutlich nicht jedem der Sarkasmus meiner letzten Worte erschließt: das Zitat (Französisch, nicht Spanisch) sagt genau das Gegenteil aus: “Meine Fotos sind nicht frei und dürfen nicht ohne meine Genehmigung benutzt werden!]
ein schwieriges Thema mit dem ich es teilweise sehr kompliziert finde richtig umzugehen. Urheberrechtsansprüche sind ja unbestreitbar und ich finde mich persönlich immer daran erinnert, wenn man sozusagen offiziel mit Medien arbeitet, dass heißt es ist mit der eigenen Arbeit verbunden oder so. Dann lohnt sich meist auch der Aufwand zu klären wie ein Bild verwendet werden darf. Auf der anderen Seite lebt Socialmedia vom endlosen und unüberlegtem teilen, rebloggen, liken usw. jedes mal binde ich ja dabei das Material in meine Online Aktivtäten ein. Es ist leicht so zu vergessen, dass mam unter Umständen Urheberrechte verletzt.
Weitere Quelle für Public Domain: https://openclipart.org/. Siehe auch https://openclipart.org/share. Hier gilt für alle Cliparts http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/ und es ist keine Angabe zu der Art der Quellenangabe gemacht, es wird aber auch nicht explizit gesagt, dass man keine Quellenangabe machen braucht. Also muss man wohl, lt. http://www.wirtschaftsrecht-news.de/2013/09/vorsicht-beim-hochladen-von-bildern-in-blogs/, Abschnitt “Ergebnis”.
Das Verwenden von Screenshots aus Softwareanwendungen ist ja auch eine Grauzone. Ich frage immer direkt bei den Unternehmen nach. Die Reaktionen reichen von förmlich :
” Sie dürfen den Screenshot gern abbilden (kostenlos). Bitte verwenden Sie unseren Copyright-Vermerk: …, © … Verlag GmbH, … 2013
Diese Genehmigung ist nicht exklusiv (nicht übertragbar an Dritte) und muss heute nach einem Jahr erneut eingeholt werden (sollte die Abbildung dann noch verwendet werden).” [Anm. ich habe ganz verzichtet]
bis locker: “Hi,Thats’s ok!”
Finde ich recht hilfreich: https://www.youtube.com/watch?v=8A0CgS66iE0 und http://photosforclass.com/
Heise berichtet über aktuelle Abmahnaktivtitäten, die striktere Quellenangabebedingung der älteren CC-Lizenzversionen < 4.0 gezielt ausnutzen:
https://www.heise.de/meinung/Edit-Policy-Copyright-Trolle-gezielter-Missbrauch-von-Creative-Commons-4967790.html