Fächerübergreifendes Planspiel im Polizeivollzugsdienst

16 Mrz, 2015

Für den Poliezivollziegstdienst haben Prof. Dr. Sabrina Schönrock und Prof. Dr. Bernd Grigoleit (beide FB 1) 2015 fächerübergreifend die Studierenden ein Planspiel durchführen lassen, um zu lernen, komplexe polizeiliche Lagen zu planen und für die praktische Durchführung zu bearbeiten. Rechtlichen Bedingungen und taktischer Einsatz soll dabei gleichermaßen gelernt werden. Das Vorhaben wurde durch die Qualittsoffensive […]

Für den Poliezivollziegstdienst haben Prof. Dr. Sabrina Schönrock und Prof. Dr. Bernd Grigoleit (beide FB 1) 2015 fächerübergreifend die Studierenden ein Planspiel durchführen lassen, um zu lernen, komplexe polizeiliche Lagen zu planen und für die praktische Durchführung zu bearbeiten. Rechtlichen Bedingungen und taktischer Einsatz soll dabei gleichermaßen gelernt werden. Das Vorhaben wurde durch die Qualittsoffensive Lehre gefördert.

Im FB 5 – Polizeivollzugsdienst – sollen die Studierenden im 4. Semester im Modul S 02 – Planübungen zur Bewältigung von Versammlungs- und Veranstaltungslagen – komplexe polizeiliche Lagen, Veranstaltungen, Versammlungen, Gewalttätige Aktionen und Ansammlungen – planen und für die praktische Durchführung bearbeiten.

Dabei müssen sowohl die systematischen Anforderungen als auch die rechtlichen Bedingungen berücksichtigt werden. Nicht alles, was taktisch geeignet ist, ist rechtlich möglich. Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, ist taktisch sinnvoll.

Die Lernziele ausweislich des Modulkatalogs sind:

  • Die Studierenden beherrschen die einzelnen Maßnahmenfelder für das polizeiliche Einsatzmanagement anlässlich von Veranstaltungen und Versammlungen.
  • Sie kennen die verschiedenen Formen und können diese rechtssicher voneinander abgrenzen.
  • Sie erkennen die Bedeutung von Versammlungen und Veranstaltungen und das hiermit polizeilich relevante Konfliktpotential und lassen die wesentlichen Erkenntnisse in eine vorausschauende Einsatzvorbereitung und eine professionelle Einsatzbewältigung einfließen.
  • Durch die modulinhärente interdisziplinäre Betrachtungsweise sind sie befähigt zu erkennen, dass es sich bei der Mehrzahl der Versammlungen und der polizeilich relevanten Veranstaltungen um ein vom Grundgedanken her konstruktives Element der politischen und sozial relevanten Meinungsbildung der Menschen in einem demokratischen Rechtsstaat handelt. Hierzu trägt bei, dass die Studierenden in der Lage sind, eine Analyse insbesondere der politischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten und Entwicklungen im Kontext ihrer polizeilichen Handlungsplanung einzubeziehen.
  • Sie können unter diesen Voraussetzung und der Einheit von Taktik und Recht die wesentlichen Elemente des Planungs- und Entscheidungsprozesses praxisorientiert, auf Grundlage der vorgeschriebenen Systematik erarbeiten und erforderliche Einsatzunterlagen fertigen. Dementsprechend beherrschen die Studierenden die wesentlichen Grundlagen und das Erstellen von Übungen für diese vielfältigen polizeilichen Anlässe.

Dadurch, dass die Fächer bislang jedoch getrennt voneinander und mit unterschiedlichen Stundenanteilen unterrichtet wurden, gelang es den Studierenden nur im Ansatz, die Voraussetzungen für das taktische Handeln, nämlich die rechtlichen Bedingungen mit eben diesem taktischen Handeln in Einklang zu bringen. Dieser „Missstand“ sollte mit dem Teamteaching-Projekt beseitigt werden.

Der Ansatz des fächerübergreifenden Lehrprojekts ist es, die Problemstellungen der Einheit von Recht und Taktik im polizeilichen Alltag anhand von Übungen besser zu verdeutlichen, und Lösungen im diskursiven Verfahren gemeinsam mit den Studierenden zu erarbeiten. Lernziel ist die Verknüpfung von Recht und Taktik.

Seit Wintersemester 2012-2013 wurde das fächerübergreifende Konzept erprobt und weiterentwickelt. Jetzt werden im 4. Semester drei Übungen – so genannte Planspiele – von den Studierenden bearbeitet, deren Grundlage tatsächliche praxisrelevante Einsatzlagen aus den Bereichen Versammlungen, Großveranstaltungen und gewalttätige Aktionen sind. Im Rahmen dieser Übungen werden polizeiliche Anlässe zur Diskussion gestellt, die sowohl aus rechtlicher als auch aus taktischer Sicht zu bewältigen sind. Diese Übungen – als modulbegleitende Prüfung – finden in einem Zeitrahmen von jeweils 8.00 bis 16.00 Uhr an drei Terminen statt. Zu den drei Präsentationen sind die Dozierenden der Einsatzlehre und des Öffentlichen Rechts anwesend und können so mit den Studierenden die Lösungen fächerübergreifend diskutieren und bewerten.

Bereits im ersten Durchlauf des Projekts war feststellbar, dass die Studierenden die Vorarbeiten mit mehr Interesse leisten und aktiver in den Übungsgruppen arbeiten. Die an die Dozierenden gestellten Fragen lassen deutlich erkennen, dass der fächerübergreifende Blick geschärft ist, und die Studierenden selbst die Notwendigkeit zur Verzahnung der Fächer Recht und Taktik erkennen und positiv bewerten.

Im zweiten Durchlauf konnten wir ein weiteres Team (PD Sylvia Döbrich, Prof. Dr. Hartmut Aden) dafür gewinnen, auch in ihren Studiengruppen das Teamteaching-Konzept nach dem vorgestellten Modell durchzuführen. Sowohl die Ausbildungskommission als auch der Fachbereichsrat waren von dem Ansatz und den entsprechenden Evaluationen so überzeugt, dass es in die neue Studienordnung 2015 übernommen wurde und somit alle Polizei-Studierenden in ihrem 4. Semester Teamteaching im Modul S 02 genießen werden.

Im Sommersemester 2015 wird das Projekt um die 3. Lehrveranstaltung „Politische Beteiligung und politischer Protest“, die von einem/r Politikwissenschaftler/in geleitet wird, erweitert. Zudem wird angestrebt, auch in den Vorlesungen gemeinsam kleine Lagen zu diskutieren, um so noch mehr Überzeugungsarbeit für den Grundsatz „Einheit von Recht und Taktik“ zu entwickeln.

Für Anregungen und Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Autor/innen: Prof. Dr. Sabrina Schönrock und Prof. Dr. Bernd Grigoleit

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