Leistungsschutzrecht und Uploadfilter

27 Aug., 2018

Sind Uploadfilter Gift für den Austausch freier Lernmaterialien, für die Spielekultur und für viele liebgewordene Plattformen? Oder muss das Internet reguliert werden, um die Rechte kreativ Schaffender an Ihren Werken zu schützen? Werden Nachrichten monopolisiert? Am 12. September 2018 werden die Abgeordneten des EU-Parlaments erneut über die EU-Urheberrechtsreform abstimmen. Mit Bezug auf diese Abstimmung fanden […]

Sind Uploadfilter Gift für den Austausch freier Lernmaterialien, für die Spielekultur und für viele liebgewordene Plattformen? Oder muss das Internet reguliert werden, um die Rechte kreativ Schaffender an Ihren Werken zu schützen? Werden Nachrichten monopolisiert?

Am 12. September 2018 werden die Abgeordneten des EU-Parlaments erneut über die EU-Urheberrechtsreform abstimmen.

Kundgebungsplakat + Hintergrundbild (Pixabay) CC0 1.0

Mit Bezug auf diese Abstimmung fanden gestern europaweit Demonstrationen für ein freies Internet statt. Sehr gut besucht waren die Veranstaltungen nicht. In Berlin z.B. waren nur etwa 150 Teilnehmer vor Ort, viele davon als Vertreter von Parteien – besonders die Piraten waren stark vertreten. Unter #SaveYourInternet#uploadfilter und #DeleteArt13 findet man Impressionen der Veranstaltungen, unter #sosinitiative und #saveoursound sind die Befürworter der Reform unterwegs.

Doch worum ging es den Demonstranten? Und was hat das alles mit dem Lernen zu tun?

Der Artikel 11 („Protection of press publications concerning digital uses“) und der Artikel 13 („Use of protected content by

information society service providers storing and giving access to large amounts of works and other subject-matter uploaded by their users“) rufen die scharfe Kritik vieler Internetaktivisten hervor.

Artikel 11

Durch den Artikel 11 soll ein europäisches Leistungsschutzrecht eingeführt werden. Dieses Recht soll die Verlage stärken. Suchmaschinen und sozialen Netzwerken müssen dann u.U.  für jede Verlinkung zahlen. Während die Befürworter die Position der Rechteinhaber gegenüber Suchmaschinenbetreibern wie Google gestärkt sehen, warnen andere Stimmen davor, die Vormachtstellung der großen Anbieter weiter auszubauen. Vieles weist darauf hin, dass die Ziele des Artikel 11 nur die großen Verlage stärkt. Lt. der EU-Studie „Online News Aggregation and Neighbouring Rights for News Publishers“ vom letzten Jahr scheinen Maßnahmen dieser Art kleinen Verlagen viel mehr als den großen Suchmaschinen und Plattformbetreibern wie YouTube und Facebook zu schaden. Außerdem ist noch unklar, wie künftige Lösungen mit dem Zitatrecht umgehen, wenn sich z.B. kritische Stimmen mit verlinkten Presseartikel auseinandersetzen.

Artikel 13

Der Artikel 13 dagegen soll Plattformbetreiber dafür haftbar machen, wenn Uploads der Nutzer/innen gegen das Urheberrecht verstoßen. Die Betreiber müssen nachweisen, dass sie „bestmögliche Anstrengungen“ unternommen haben, um urheberrechtlich geschütztes Material nicht anzubieten. Auch hier sehen Kritiker vor allem die Bestrebungen der kleineren Konkurrenz das Leben schwer zu machen. „Bestmögliche Anstrengungen“ bedeutet in der Realität dann wahrscheinlich Uploadfilter – und diese wiederum bedeuten 3 mögliche Probleme:

  1. Der Preis: Gute Uploadfilter sind teuer und pflegeintensiv. Ob nun eigene technische Infrastruktur oder Lizenzzahlungen – gerade kleine Unternehmen und Startups werden an dieser Hürde scheitern
  2. Die Datensicherheit: Die Überwachung klappt wahrscheinlich nur mit externen Anbietern. Diese erhalten dann direkten oder indirekten Zugriff auf die Daten der Nutzer/innen. Filter zur Massenüberwachung sind immer als massive Eingriffe mit großem Schadenspotential zu werten.
  3. Die Zuverlässigkeit: Algorithmen verstehen keine Satire. Parodien oder Zitate können nicht erkannt werden.

Bedenken

Beide Seiten – die Befürworter der Reform und deren Gegner-  werfen sich Unsachlichkeit und Lobbyismus vor. Wir als Hochschule müssen uns bemühen, die Diskussion sachlich zu verfolgen. Angst, dass der Artikel 13 auch Plattformen zum Tausch und Remixen der Open Educational Resources trifft, habe ich trotzdem. Im Bereich der CC-Lizenzen geht es doch gerade darum, die verschiedenen Materialien immer wieder weiter zu verwenden, teilweise zu verbessern und zu mischen. Genügt beim Upload die Abfrage der korrekten Quelle mit der Bezeichnung der jeweiligen Lizenz als „Bestmögliche Anstrengungen“ der Plattformbetreiber? Schulbuchverlage sehen in der Erzeugung von OER-Materialien eine große Konkurrenz. Genügen zukünftig kleine Fehler und Ungenauigkeiten der Nutzer/innen um Plattformen wie tutory abzustrafen?

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