„…keine Hoffnung auf Einigung…“, „Aufschub bis 1.4….“; „…Sperrung aller Kurse ab 1.1.2017 empfohlen…“, „…Ergebnis wird erwartet…“, „einvernehmlich … Lösungsvorschlag“
Täglich gibt es neue Gerüchte, Informationen und Pressemitteilungen zu den schwierigen Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Die gute Nachricht: Die Verhandlungen laufen und nach dem derzeitigen Stand hat der Aufschub der ab 2017 geplanten Einzelfallerfassung gute Chancen.
Der Hintergrund:
Bisher regelte der §52a des Urhebergesetzes die Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken zur Veranschaulichung im Unterricht an Hochschulen. Demnach durften „kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften […] für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen…“ zugänglich gemacht werden. Dafür war „…eine angemessene Vergütung zu zahlen“, die über eine Pauschale abgerechnet wurde. Die Aufhebung dieser Norm und eine seitengenaue Abrechnung der Ansprüche standen immer wieder zur Debatte – die Hochschulen argumentierten dagegen mit dem unverhältnismäßigen Mehraufwand. Doch nach einem BGH-Urteil ist der „… Aufwand bei der Erfassung der vom Gesamtvertrag umfassten Nutzungen“ gerechtfertigt, „...um eine größere Genauigkeit bei der Berechnung der Vergütung zu ermöglichen„.
Im Rahmenvertrag zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und VG Wort wurde die Vergütung also neu geregelt und sah eine Einzelfallabrechnung ab dem 1.1.2017 vor. Alle Hochschulen sollten dieser Vereinbarung beitreten.
Die Probleme:
Jede Seite aus jedem Skript in Verbindung mit den Nutzerzahlen eines aktuellen Kurses einzeln zu melden und abzurechnen, stellt die Hochschulen vor eine große Herausforderung.
Die Auswertung zeigte, dass die Meldungen „…nur bei einem Viertel des Erwartungswertes lagen„. Die Literaturbeschaffung wurde dafür zunehmend den Studierenden überlassen. Außerdem gab es Schwierigkeiten, meldepflichtige Dokumente korrekt zu erkennen (bspw. wenn die Lehrende Mitautoren der Texte waren) und die ermittelten Aufwandskosten überstiegen die abzurechnenden Vergütungen um das Mehrfache. Der Unmut bei Studierenden und Lehrkräften war deutlich zu spüren, in den Zitaten überwiegen die negativen Stimmen :
„Wenn man von Wissenschaftlern verlangt, dass Sie sich wie Buchhalter verhalten, dann wird man über kurz oder lang auch Buchhalter bekommen und keine Wissenschaftler mehr.“
Sie wollen ferner bis zum 30. September 2017 unter Berücksichtigung der BGH-Entscheidung vom 20. März 2013 eine praktikable Lösung an den deutschen Hochschulen implementieren.„
Wir folgen die Verhandlungen mit Spannung, drücken die Daumen und werden unsere Lehrenden über neue Entwicklungen umgehend informieren.
E-Learning Team der HWR Berlin
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