Wie Sie sich vielleicht erinnern können, ist zum 01.04.2022 eine neue Rahmenstudien- und Prüfungsordnung an der HWR Berlin in Kraft getreten. Unter anderem fand die „E-Prüfungsordnung“ hierin Einzug, inkl. der Möglichkeit abgesicherte digitale Fernklausuren mit Videoaufsicht durchzuführen (§12c ff. RStPO).
Voraussetzung für die Videoaufsicht ist die Zustimmung des zuständigen Prüfungsausschusses.
Vor circa einem Monat erhielten wir eine Anfrage zur technischen Absicherung einer digitalen Fernprüfung mit Videoaufsicht, die auf Grund des Auslandsaufenthaltes (Den Haag) eines FB 3 Studierenden durchgeführt werden sollte. Die Zustimmung des Prüfungsausschusses zur Videoaufsicht lag zum Zeitpunkt der Anfrage bereits vor.
Hier bot sich die Möglichkeit unseren bisher nur theoretisch existierenden Prozess auch praktisch auszutesten. In Absprache mit den Prüfungsteilnehmenden führten wir am 27.09.2022 eine einstündige digitale Fernprüfung als Pilotversuch durch.
Setup
Die Abbildung der E-Klausur erfolgte über die Test-Aktivität im entsprechenden Moodle-Kurs. Die Aufgaben wurden als Freitextfragen ohne Medieninhalte (Bilder, Videos, etc.) abgebildet und konnten in beliebiger Reihenfolge aufgerufen werden.
Die Absicherung dieser E-Klausur erfolgte, wie bei den E-Klausuren in Präsenz, über den Safe Exam Browser (SEB). Dieser verhindert unerwünschten Zugriff auf dem Endgerät des Prüflings auf z.B. Webseiten wie Google, WhatsApp, etc. Dafür wurde von dem Studierenden im Vorfeld der SEB auf dem eigenen Endgerät installiert, welches zur Prüfungsdurchführung genutzt werden sollte. Um die vom Prüfenden gewünschten Zugriffseinschränkungen zu gewährleisten, wurde vom ELZ eine Konfigurationsdatei für den SEB erstellt und dem Studierenden zur Verfügung gestellt. Diese wurde im Test eingebettet und konnte mit einem Klick im SEB geladen werden. Die Konfigurationsdatei kann von Studierenden nicht verändert werden und stellt somit die gewünschte Prüfungsumgebung auf dem Endgerät der Prüflinge sicher.
Die Aufsicht erfolgte über den, auf hochschuleigenen Servern gehosteten, Videokonferenzdienst BigBlueButton™. Hierfür wurde im Vorfeld ein Besprechungsraum unter meet.hwr-berlin.de eingerichtet und mit einer Einlasssperre versehen. Diese verhindert, dass unerwünschte User der Videokonferenz beitreten können. Die Platzierung des Links zum Besprechungsraum inklusive Zugangscode erfolgte im Beschreibungstext der Test-Aktivität und als Block im Test-Versuch.
Ablauf
Dem Prüfling wurde im Vorfeld eine Probeklausur zur Verfügung gestellt und das technische Setup mit Support des ELZ getestet. Nach der Behebung einiger kleinerer Konfigurationselemente konnte die Probeklausur ohne technische Herausforderungen durchgeführt werden.
Prüfer als auch Prüfling erhielten im Vorfeld zusammenfassende Informationen über den organisatorischen & technischen Ablauf. Alle Prüfungsteilehmenden sowie der ELZ-Support verabredeten sich 15 Minuten vor Klausurstart im BBB-Aufsichtsraum.
Dort wurde nach Einlass des Studierenden seitens des Prüfers eine Identifikation mittels Abgleich eines Lichbildausweises durchgeführt. Vor Klausurstart blieb noch Zeit für die Beantwortung technischer & organisatorischer Fragen.
Bzgl. einer möglichen technischen Störung wurden dem Studierenden mehrere Kommunikationskanäle zur unverzüglichen Anzeige angeboten. Auf Grund eines reibungslosen Ablaufs wurden diese aber zu keiner Zeit benötigt.
Kurz vor Bearbeitungsschluss wurde die E-Klausur vom Prüfling abgegeben und alle Beteiligten konnten den BigBlueButton-Raum mit einem guten Gefühl verlassen.
Kontakt
Bei Interesse, können Sie uns jederzeit unter elearning@hwr-berlin.de kontaktieren oder unsere Sprechstunden besuchen.
Sprechzeiten
Fazit
Der Pilotversuch war erfolgreich.
Es lagen hier sehr gute technische als auch organisatorische Bedingungen vor:
- Standort des Prüflings in Europa (keine Zeitverschiebung)
- Nur ein Prüfling (leicht zu beaufsichtigen)
- Sehr gutes technisches Verständnis seitens des Studierenden
- Unkompliziertes Klausurszenario
- Nur Freitextaufgaben
- Keine Drittsoftware
- Kein Zugriff auf sonstige Webinhalte
Es bleibt daher abzuwarten, ob sich dieser Prozess für größere Prüflingsgruppen bewähren kann – als Einzelfalllösung hat er das (aus technischer Sicht) allemal.
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