Weiterbildung zum Thema Urheberrecht (Projekt PadLL)

20 Dez, 2022

Seit Beginn der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Erweiterung des Angebots der digitalen Lehrveranstaltungen kommt es immer wieder zu rechtlichen Fragen bzgl. der Online-Lehre, die mitunter nicht immer mit einer kleinen Eigenrecherche zu beantworten sind.
Dekobild

Weiterbildungen zu verschiedenen juristischen Fragestellungen und Themen sollen helfen, Rechtsunsicherheiten bei den Lehrenden abzubauen. Daher wird es im Rahmen des PadLL-Projekts (Plattform für angewandtes digitales Lehren und Lernen) regelmäßig ein Weiterbildungsangebot geben, die von den Lehrenden der vier Verbundhochschulen Berliner Hochschule für Technik (BHT), Alice Salomon Hochschule Berlin (ASH), Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW), Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) wahrgenommen werden können.

Am 15. Dezember 2022 wurde zum ersten Mal erfolgreich eine Weiterbildung zum Thema „Rechtsfragen in der digitalen Lehre“ angeboten. Dabei ging es insbesondere um das Urheberrecht, das auch in der Online-Lehre immer wieder Fragen aufwirft und für Rechtsunsicherheit sorgt.

Frau Amirkhalily führte als juristische Mitarbeiterin im Projekt die rund 20 Teilnehmer und Teilnehmerinnen der verschiedenen Hochschulen durch die Weiterbildung, in der sie zunächst eine kurze Einleitung zum Urheberrecht gab. Fragen wie „Wann ist ein Werk ein Werk?“ oder „Auf welche Art und Weise kann man Werke nutzen?“ wurden besprochen. Insbesondere wurde auf mögliche Gefahren und Konsequenzen bei einer Urheberrechtsverletzung hingewiesen und die Teilnehmer und Teilnehmerinnen dahingehend sensibilisiert.

Im zweiten Teil der Veranstaltung wurden dann die entsprechenden Praxisfragen näher erörtert. Dabei ging es vor allem darum, wie man urheberrechtlich geschützte Werke in seiner Online-Lehre rechtssicher nutzen kann. Besprochen wurden das Zitatrecht aus § 51 UrhG und der § 60a UrhG, der viele Erleichterungen im Bereich der Lehre eröffnet. Aber auch die Nutzung von Open-Source-Materialien war Thema der Weiterbildung.

Im Anschluss hatten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder auch von ihren Erfahrungen zu berichten. Dabei kam beispielsweise die Frage auf, wie durch Studierende aufgenommene Fotos zu verwenden seien. Grundsätzlich ist der oder die Studierende in diesen Fällen als Urheber bzw. Urheberin anzusehen. Sobald es sich um ein Foto handelt, auf dem der Urheber bzw. die Urheberin auch selbst drauf ist, sind datenschutzrechtliche Bestimmungen ebenfalls zu beachten.

Kontakt

Bei juristischen Fragen rund um die digitale Lehre können Sie sich gerne an Frau Amirkhalily wenden.

rechtsinformation-padll[at]hwr-berlin.de

 

Weiterführende Links:

  • Absolvieren Sie die Selbstlernkurse des ELZ der HWR Berlin zum Datenschutz und Urheberrecht.

  • https://irights.info/ behandelt Fragen zum Urheberrecht mit vielen praktischen Beispielen.
  • Auch das BMBF stellt Informationen spezifisch für die Lehre zur Verfügung.
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