Bilder — woher nehmen und nicht stehlen?

27 Mai, 2013

[Wichtige Aktualisierung: auch bei sogenannten „kostenlose Bilddatenbanken“ (wie pixelio.de) kann man sich, wie wir erfahren mussten, nicht einfach bedienen: offenbar geht gerade eine Welle von Abmahnungen durchs Land, die durchaus den Charakter einer „Masche“ haben könnten; Näheres können Sie in einem aktuellen Artikel der „Wirtschaftsrecht-News“ lesen! — 19.3.14: neues BGH Urteil zum Urhebberrecht] In meinen Lehrveranstaltungen […]
Elephant's tea party, Robur Tea Room, 24 March 1939, by Sam Hood
Elephant's tea party, Robur Tea Room, 24 March 1939, by Sam Hood

Urheberrecht: der Elefant im digitalen Wohnzimmer? (Klicken Sie aufs Bild f. ein Verlinkungs-Beispiel)

[Wichtige Aktualisierung: auch bei sogenannten „kostenlose Bilddatenbanken“ (wie pixelio.de) kann man sich, wie wir erfahren mussten, nicht einfach bedienen: offenbar geht gerade eine Welle von Abmahnungen durchs Land, die durchaus den Charakter einer „Masche“ haben könnten; Näheres können Sie in einem aktuellen Artikel der „Wirtschaftsrecht-News“ lesen! — 19.3.14: neues BGH Urteil zum Urhebberrecht]

In meinen Lehrveranstaltungen schreiben Studenten regelmäßig eigene Blogartikel.  Die Artikel erscheinen im Internet auf den von den Studierenden selbst administrierten Blogs; und natürlich bildet die Einbettung von intellektuellem Eigentum (d.h. Bildmaterial, Videos usw.) eine Hürde für die Studierende, die selten eingewiesen wurden. Gleichzeitig sind auch viele Lehrende in diesem Bereich unsicher, obwohl an klaren Hinweisen und Informationen eigentlich kein Mangel besteht. Hier ist eine Nachricht an meine Studierenden im O-Ton. Üblicherweise kommt diese Nachricht, wenn die Studierenden bereits einige Wochen lang Zeit hatten, das Bloggen zu üben (entsprechende Hinweise erhalten sie natürlich mündlich bereits von Anfang an). Ich schaue mehrmals im Semester bei den Blogs vorbei und kommentiere die Quellenarbeit ebenso wie die Urheberrechtssituation. Für die Bewertung der Blogs (am Semesterende) verwende ich eine Rubrik (engl. Beispiel), in der Quellenarbeit ebenso wie Beachtung der Urheberrechte eine eigene Kategorie darstellt. Und schließlich bemühe ich mich, auf meinem eigenen Blog mit gutem Beispiel voranzugehen.

Über Kommentare, Verbesserungsvorschläge was diese Hinweise anbetrifft, würde ich mich sehr freuen!


Sie müssen sich vor dem Einbinden versichern, welche Form des Urheberrechts für das gewünschte Material gilt. Praktisch interessant sind dabei nur drei Varianten:

  • Das Material ist als „gemeinfrei“ (Engl. „public domain“) gekennzeichnet. Sie können es damit frei verwenden (und zum Beispiel auch modifizieren). Aber auch bei diesem Material müssen Sie unbedingt zu Ihrer Quelle verlinken. Weiter unten gebe ich ein paar bekannte Quellen an— gerne können Sie auch noch weitere Quellen beisteuern, die Ihnen bekannt sind.
  • Das Material ist durch eine „Creative Commons“ (CC) Lizenz (oder eine vergleichbare, beispielsweise die „GNU Public License“) geschützt. In diesem Fall bestehen spezifische Bedingungen, die sie erfüllen müssen, wenn sie das Bildmaterial bei sich benutzen. Die Bedingungen gehen aus der CC-Lizenz hervor; übliche Bedingungen sind beispielsweise:
    —Namensnennung/Attribution (Autor muss genannt werden)
    —Share-Alike (Weitergabe nur unter den gleichen Bedingungen, d.h. z.B. mit der CC-Lizenz)
    —NichtKommerziell/Non-commercial (keinesfalls Verwendung zu geschäftlichen Zwecken) usw.

Die CC-Lizenzen hatte ich Ihnen ebenfalls für die gesamte Lizenzierung der von Ihnen im Blog erstellten Inhalte empfohlen. Sie sind so gestrickt, dass auch Laien sie verstehen & anwenden können (am Besten gleich auf Englisch). 

  • Sie sind selbst der Urheber: am einfachsten ist, wenn sie das Bildmaterial selber erstellen und dann gegebenenfalls mit einer CC-Lizenz versehen. Vorsicht: falls Sie z.B. eine Grafik auf Basis einer vorhandenen Grafik aus einem Buch od. dgl. selbst anfertigen, müssen Sie auch für dieses Material das Copyright beachten.

In allen anderen Fällen ist aufwändige Kommunikation und oder Zahlung für lizenziertes Material notwendig (und damit im Rahmen dieser Lehrveranstaltung zu vermeiden). Die Verwendung eines Impressums und der Erklärung zum Urheberrecht („Haftungsausschluss„; sollten Sie als Seiten auf ihrem Blog haben) befreit sie nicht von der Pflicht, das Urheberrecht zu respektieren.

Quellen (nicht nur für Bildmaterial) sollten Sie, wie bereits angemerkt, kontinuierlich dokumentieren und auf einer separaten Blog-Seite hinterlegen, ggflls. kommentieren. Hierfür ist dieser aktualisierte Leitfaden zum wissenschaftlichen Arbeiten (Uni Freiburg/CH) sicherlich nützlich. Unterscheiden Sie nachweispflichtige Quellen (Bilder, Inhalt) und optionale Quellen (zum Weiterlesen): je mehr Strukur Sie dem Leser anbieten, um so besser, um so klarer Ihre Position.

Es macht Sinn, diese Regelungen konsequent einzuüben und anzuwenden, damit Sie sich Kopfschmerzen, Abmahnungen u. dgl. auch später sparen. Denn im Grundsatz wird sich am Schutz intellektuellen Eigentums auf absehbare Zeit nichts ändern.

Weitere Informationen

Hier sind noch detaillierte Informationen zu:

… Quellen dieser Art gibt es sehr viele, der Tenor ist immer der gleiche.

 

Einige Quellen für gemeinfreies bzw. eingeschränkt gemeinfreies Bildmaterial

Auch diese Quellen sind mit Vorsicht zu genießen — siehe detaillierte Diskussion in den Wirtschaftsrechts-News:


Zum Schluss vielleicht noch ein detailliertes Anwendungsbeispiel, ein Drama in 3 Akten:

    1. vor einiger Zeit suchte ich für einen Blogartikel ein Bild, welches das Konzept „Überraschung“ suggerieren würde. Ich suchte zunächst bei Wikimedia, fand dort nichts, und gelangte dann auf Umwegen (die ich, wie so oft beim Surfen, nicht mehr nachvollziehen kann), auf diese Seite, auf der ein Bild von Salvador Dali, das zweifellos „Überraschung“ signalisiert, als „public domain“ gekennzeichnet ist. Das ist aber auch alles—jegliche Information (Ort der Aufnahme, Datum, Photograph, Informationen über die Person, die das Foto hochgeladen hat usw.), die den Anspruch „public domain“ verifizieren könnte, fehlen. Schlussfolgerung: Finger weg!
    2. Weil mich Dali doch überzeugt hat, suchte ich weiter und fand schließlich dieses Foto auf Wikimedia, das denselben „Überraschungs“-Effekt hat, den ich wollte, das aber überaus reichhaltig dokumentiert ist. Und leider: obwohl dieses Bild in den USA Copyright-free ist, ist die Schutzrecht-Frist in Deutschland nicht aufgehoben, das Bild kann also nicht  verwendet werden.
Etonnement (5389364101)

„Etonnement“ by Bibliothèque de Toulouse from Toulouse, France (Etonnement Uploaded by russavia) [see page for license], via Wikimedia Commons

  • 3. Wikimedia ist u.a. wegen der Gewissenhaftigkeit der hinterlegten Schutzrechtinformation, eine gute Quelle. Fand schließlich das Bild „Etonnement“ (Franz. für „Erstaunen“), das mir gefiel und das, was die Rechte anbetrifft, problemlos ist — siehe Wikimedia-Seite. Die richtige Verlinkungsstrategie in diesem Fall ist, die von Wikimedia unter „Use this file“ bereitgestellten Informationen direkt zu übernehmen wie hier geschehen und den HTML-Code direkt in den Artikel einzubinden:

 

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