(K)ein bisschen E-Learning

12 Jun, 2015

Den Leser/innen dieses Blogs wird man kaum die Vorzüge des E-Learnings aufzeigen müssen. Standortunabhängige Organisation, Vorbereitung von Projekten, Arbeitsgruppen, Gruppenarbeiten und ressourcenschonende Verbreitung von Lehrmaterialien sind nur ein paar der Vorzüge, die Lehrenden und Schülern, Dozenten und Studierenden heute den gemeinsamen Prozess des Lernens und Lehrens vereinfachen. Längst sind diese Vorzüge in (fast) allen Bereichen […]
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Quelle: https://pixabay.com/de/blaulicht-sirene-rettungswagen-73088/ (Stand: 06/15)

Den Leser/innen dieses Blogs wird man kaum die Vorzüge des E-Learnings aufzeigen müssen. Standortunabhängige Organisation, Vorbereitung von Projekten, Arbeitsgruppen, Gruppenarbeiten und ressourcenschonende Verbreitung von Lehrmaterialien sind nur ein paar der Vorzüge, die Lehrenden und Schülern, Dozenten und Studierenden heute den gemeinsamen Prozess des Lernens und Lehrens vereinfachen.

Längst sind diese Vorzüge in (fast) allen Bereichen der Aus- und Fortbildung bekannt und werden gerne und immer mehr genutzt.

Ein Wort, welches man normalerweise erst einmal nicht unbedingt mit dem E-Learning assoziiert, ist die Polizei.

Es stellt sich die Frage, ob nicht die Behörden, die bereits genannten Vorzüge genauso zum eigenen Vorteil nutzen können sollten wie andere öffentliche Bildungseinrichtungen dies schon lange tun. Nur teilweise, wenn man sich die tatsächlichen Nutzungsgewohnheiten von modernen Lehrmitteln durch die einzelnen Landespolizeibehörden ansieht, denn diese variieren zwischen keiner bis zu einer sehr umfangreichen Nutzung. Sie stehen allerdings auch vor besonderen Problemen, mit denen herkömmliche Einrichtungen im Bereich der Erwachsenenbildung nicht zu kämpfen haben.

„Die Polizeien der Länder arbeiten miteinander – sie arbeiten aber auch nebeneinander. In der (bundesweiten) polizeilichen Bildungsarbeit verursachen beispielsweise Änderungen in Bundesgesetzen Anpassungen in rechtlicher, taktischer, und häufig auch technischer Hinsicht.“[1] Diese Umstände machen häufige Aktualisierungen und regelmäßige Anpassungen sowie auch grundsätzliche Überarbeitungen nötig. Weiterhin sind viele der verwandten Lehrmaterialien häufig Verschlusssache (d. h. nur für den Dienstgebrauch gedacht und sollen somit Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden).

Am Beispiel Berlins lässt sich die Problematik noch weiter verdeutlichen. Hier werden junge Kommissaranwärter/innen an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, an der normalerweise die E-Learningplattform Moodle verwandt wird, ausgebildet. Es werden teils durch reguläre Dozentinnen und Dozenten und teils durch Fachlehrer/innen der Polizei die unterschiedlichsten Inhalte vermittelt. Handelt es sich dabei z.B. um rechtliches oder soziologisches Grundwissen, so ist eine umfangreiche Nutzung von Moodle ohne Weiteres möglich. In Fächern wie Rechtsmedizin oder Kriminalistik funktioniert dies jedoch nicht so einfach. Vermitteltes ist oft vertraulich zu behandeln, gezeigte Bildmaterialien würden, sollten sie in Umlauf geraten, teils massiv in Persönlichkeitsrechte Dritter eingreifen und können deshalb nicht öffentlich zugänglich ins World Wide Web gestellt werden. Problematisch ist hier im Fall von Moodle vor allem eine relativ schlechte Einschränkbarkeit davon, wer Zugriff auf bestimmte Inhalte hat.

Natürlich wird sich darum bemüht auch moderne Medien und Methoden in der Lehre zu verwenden, auch wenn hier deutlich noch Steigerungspotential erkennbar ist. Gerade um den Umgang mit späteren, dann vor allem softwarebasierten Arbeitsmitteln zu unterrichten, wird auf E-Learning zurückgegriffen. So lässt sich am Programm BayLearn z.B. der Umgang mit dem Digitalfunk üben.

Bei dieser und den meisten verwandten Anwendungen handelt es sich um Simulationstools, die man größtenteils, gerade auch im Bereich der Datenpflege, durchaus effektiv und mit geringem Aufwand in Moodle implentieren könnte.

Problematisch ist, dass es aufgrund der Sensibilität der Inhalte fast immer die sicherste Lösung ist, dass genutzte Lehranwendungen intra- statt internetbasiert sind und in der Konsequenz (ja sogar gewollt) nicht jeder Student von überall darauf zugreifen kann – was aber für heutige universitäre Nutzung unabdingbar ist.

Sinnvoll wäre eine internetbasierte Lernplattform, die es ermöglicht, auf gesonderte Bereiche nur mit einer für jeden individuell erstellten Kennung zugreifen zu können und deren Verwaltung nur der Behörde obliegt.

Dies müsste sowohl für technisches Personal (IT-Mitarbeiter der Hochschule z.B.), Lehrbeauftragte und Studenten gleichermaßen gelten, um den Verschluss der Daten zu garantieren.

Dann könnte vielleicht auch die Polizei Berlin etwas mehr Papier sparen…

 

 

[1] Quelle: http://www.kriminalpolizei.de/themen/aus-und-fortbildung/detailansicht-aus-und-fortbildung/artikel/polizei-online.html (Stand: 25.05.2015)

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