Multiple-Choice ohne Punktabzug

27 Jul, 2015

Der Prüfungsausschuss des Fachbereiches 1 hat sich im Juni diesen Jahres mit der Frage der Multiple-Choice-Verfahren auseinandergesetzt und daraufhin neue Rahmenregelungen (dazu und zur Frage der Nutzung von mobilen Geräten) beschlossen. In Moodle lädt der “Test” zur Verwendung von Multiple-Choice-Fragen ein. Diese Aktivität wird bisher eher für Selbst- und Zwischentests genutzt, moodleunterstützte Abschlussprüfungen sind die […]
MC

Eigenes Bild aus http://moodle.hwr-berlin.de/mod/quiz/attempt.php?attempt=6329

Der Prüfungsausschuss des Fachbereiches 1 hat sich im Juni diesen Jahres mit der Frage der Multiple-Choice-Verfahren auseinandergesetzt und daraufhin neue Rahmenregelungen (dazu und zur Frage der Nutzung von mobilen Geräten) beschlossen.

In Moodle lädt der “Test” zur Verwendung von Multiple-Choice-Fragen ein. Diese Aktivität wird bisher eher für Selbst- und Zwischentests genutzt, moodleunterstützte Abschlussprüfungen sind die Ausnahme. Trotzdem sind wir sehr dankbar, dass jetzt – zumindest für die FB1-Lehrenden – eine so klare Handlungsempfehlung zur Verfügung steht. Wir bitten auch die Lehrkräfte der anderen Fachbereiche, sich entsprechend zu informieren. Seit den ersten relevanten Urteilen, wie die Entscheidung gegen die LMU Münster:

“…Ein solches Bewertungsverfahren mag für Lernstandskontrollen oder Prüfungsarbeiten mit Wiederholungsmöglichkeiten hinnehmbar sein und dort seine ausbildungsbezogene Berechtigung haben. Dem Senat ist jedoch keine Methode bekannt, mit der bei schriftlichen Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren zwischen Prüfungsleistungen unterschieden werden könnte, die ein Prüfling aufgrund seiner Kenntnisse oder durch Erraten erbracht hat. Angesichts dieses Mangels an Differenziertheit und Differenzierbarkeit ist deshalb das vom Prüfer gewählte Antwort- Wahl-Verfahren für die Prüfung des Klägers, deren endgültiges Nichtbestehen zur Folge hat, dass er seine Ausbildung nicht weiterführen kann und er dadurch in seiner Freiheit der Berufswahl beschränkt wird, untauglich und damit rechtswidrig…”

gibt es auf vielen Hochschulseiten entsprechende Hinweise. Aber sicher bleibt es schwer in allen Fragen Zweideutigkeiten zu vermeiden. Interessant finde ich die Frage, ob sich mit der Zeit auch die Leistungsüberprüfungen der MOOC – Kurse vom weit verbreiteten (weil automatisiert auswertbaren) MC-Verfahren zu Verfahren wie der Peer Review bewegen.

Hilfreiche Links:

 

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